Weiterbildungsnachweis Systemische Organisationsentwicklung (SOE)
Voraussetzung für die Antragstellung eines Weiterbildungsnachweises oder eines Lehrendennachweises ist die Mitgliedschaft in der Systemischen Gesellschaft. >> Hier kommen Sie zum Mitgliedsantrag.
Seit dem 16. Mai 2019 kann ein SG-Weiterbildungsnachweis der Weiterbildung „Systemische Organisationsentwicklung“ durch die Systemische Gesellschaft erworben werden. In den neuen Rahmenrichtlinien ist folgendes festgelegt:
- Zulassungsvoraussetzungen
- Inhaltliche Elemente der Weiterbildung
- Umfang der Weiterbildung
- Organisation der Weiterbildung
Am wichtigsten ist die inhaltliche systemische Ausrichtung der Weiterbildung. Um den Nachweis Systemische Organisationsentwicklung (SOE) zu erlangen, müssen zusätzlich die folgenden formalen Mindestkiterien erfüllt sein:
Rahmenrichtlinien:
- Eine Bescheinigung eines SG-Instituts über die vorher absolvierte Weiterbildung entsprechend den gütigen SG-Rahmenrichtlinien oder ein entsprechender SG-/DGSF-Weiterbildungsnachweis in
•Systemischer Beratung
•Systemischem Coaching
•Systemischer Supervision oder
•Systemischer Therapie - Die Mindestdauer der berufsbegleitenden Aufbauweiterbildung beträgt 1 Jahr.
- 100 WE Theorie und Methoden
- 50 WE Selbsterfahrung
- 50 WE Supervision
- 50 LE dokumentierte Praxis
- 50 LE Intervision, Eigenarbeit und Literaturstudium
Dies entspricht einem Gesamtumfang von 300 WE/LE. Die 200 WE Theorie/Methoden, Selbsterfahrung und Supervision wurden unter der Leitung von Lehrenden absolviert, davon 75% von Lehrenden mit SG- oder DGSF-Nachweis. 100 LE (Lerneinheiten) sind selbst organisiert.
Die Weiterbildung wurde von einem/r SG-Lehrenden für Systemische Organisationsentwicklung geleitet.
Zum Antrag Weiterbildungsnachweis
Nachweis Lehrende_r Systemische Organisationsentwicklung
In den Rahmenrichtlinien für den SG-Nachweis der Weiterbildung „Systemische Organisationsentwicklung“ durch die Systemische Gesellschaft müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt sein:
- Universitäts- oder Fachhochschulabschluss. Ausnahmeanträge können individuell gestellt werden.
- abgeschlossene Weiterbildung in systemischer Organisationsentwicklung, systemischem Coaching, systemischer Supervision, systemischer Therapie, systemischer Beratung oder einer äquivalenten Weiterbildung.
- 5-jährige Praxis als systemische_r Organisationsentwickler_in (mindestens 500 Std.)
- 5-jährige Lehrerfahrung an einer Hochschule oder im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen und Weiterbildungsinstituten
- Co-Leitung in einem Weiterbildungslehrgang „Systemische Organisationsentwicklung“ eines Mitgliedsinstituts oder eines die Mitgliedschaft beantragenden Instituts.
- bei einem Verstoß gegen die Ethik-Richtlinien der Systemischen Gesellschaft kann die Weiterverwendung des SG-Lehrendennachweises bzw. der Bezeichnung „Lehrende_r Systemische Organisationsentwicklung (SG)“ untersagt werden.
Zum Antrag Lehrendennachweis
Letzte Aktualisierung: 02.10.2020