SG-Beitragsordnung
Modalitäten
Der Mitgliedsbeitrag wird kalenderjährlich erhoben. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum 1.2. und wird bei Lastschrift nach der vorgeschriebenen Frist einige Tage später eingezogen. Überweisungen müssen bis spätestens 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgen. Die Rechnung gilt als Beitragsquittung.
Antragstellende auf SG-Mitgliedschaft erteilen auf dem Antragsformular die Zustimmung zum Lastschriftverfahren. Falls aufgrund einer geänderten Bankverbindung oder wegen fehlender Kontodeckung eine Lastschrift zurückgewiesen wird, erhebt die Geschäftsstelle einen zusätzlichen Kostenbeitrag in Höhe von 7,- Euro, um die der SG entstehenden Kosten zu decken.
Bei Überweisungen erhebt die SG-Geschäftsstelle eine Mahngebühr in Höhe von 5,- Euro, falls der Mitgliedsbeitrag nicht fristgerecht auf dem Konto der SG eingeht. Bei jeder weiteren Mahnung entstehen zusätzliche Mahngebühren.
Kündigung der Mitgliedschaft
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist satzungsgemäß nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss sechs Wochen vorher in der SG-Geschäftsstelle vorliegen. Die Kündigung wird von der Geschäftsstelle per E-Mail bestätigt.
Höhe des Mitgliedsbeitrags
Kammer 1 (Institute)
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1.250,- Euro für Mitglieder der Kammer 1. Kooperierende Mitglieder – assozierte (ausländische) Institute – zahlen 60% des regulären Beitrags.
Kammer 2 (Einzelpersonen)
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt 120,- Euro jährlich für ordentliche Mitglieder.
- Für ordentliche Mitglieder, die gleichzeitig Mitglied in einem SG-Institut sind, beträgt der Jahresbeitrag 90,- Euro – ein Rabatt von 25%.
- Für ordentliche Mitglieder der Kammer 2 kann auf Antrag
a. in wirtschaftlichen Schwierigkeiten eine vorübergehende und
b. im Renten-/Pensionsbezug eine dauerhafte Ermäßigung auf 60,- Euro gewährt werden.
Für a) gilt: die Bedürftigkeit muss jeweils bis zum 31.12. des Vorjahres schriftlich nachgewiesen werden, ansonsten gilt automatisch wieder der reguläre Beitrag.
- Für Neumitglieder der Kammer 2, die sich in der ersten Aus- oder Weiterbildung bei einem der SG angeschlossenen Institute befinden, beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag 60,- Euro. Nach Beendigung der Weiterbildung erhöht sich der Mitgliedsbeitrag ab dem Folgejahr automatisch auf 120,- Euro.
- Berufene Mitglieder (Ehrenmitglieder) sind beitragsfrei.