Ethik-Richtlinien der Systemischen Gesellschaft

2011 hat die Mitgliederversammlung der SG Ethikrichtlinien verabschiedet, 2015 wurden sie erweitert. SG-Mitglieder sowie Personen, die einen SG-Nachweis haben, sind verpflichtet, sich entsprechend der Ethik-Richtlinien zu verhalten. Im Fall eines Verdachts auf Verletzung der Ethik-Richtlinien bzw. bei Beschwerden wird die Systemische Gesellschaft die Vorwürfe überprüfen und ggf. Stellung beziehen bzw. entsprechende Maßnahmen einleiten.

Ethische Richtlinien eines Berufsverbandes unterstützen die kritische Auseinander­setzung mit der eigenen Haltung. Sie fördern den innerverbandlichen Diskurs über Ethik im Allgemeinen und ethisch vertretbares professionelles Handeln im Speziellen. Sie sorgen auf diese Weise für den Schutz der Klientinnen und Klienten vor unethi­schem Verhalten. Sie bieten eine Grundlage für die Klärung von Beschwerden und Konflikten.

Die Systemische Gesellschaft und ihre Mitglieder nehmen sich als Akteure in gesell­schaftlichen Zusammenhängen wahr, die bewusst Einfluss nehmen sowohl auf die Weiterentwicklung von fachlichen Standards wie auf sozial-, gesundheits- und gesellschaftspolitische Rahmenbedin­gungen ihrer Tätigkeit. Sie sind sich bewusst, dass auch in diesen Bereichen sowohl Handeln wie Nichthandeln seine Konsequen­zen hat.

Die Ethik-Richtlinien der Systemischen Gesellschaft gelten für alle Mitglieder der Systemischen Gesellschaft und Inhaber von SG-Nachweisen in allen Arbeitsbe­reichen.

Durch den Beitritt zur Systemischen Gesellschaft akzeptiert jedes Mitglied die Gültig­keit der Richtlinien für das eigene Verhalten und akzeptiert Entscheidungen, die die Systemische Gesellschaft auf der Grundlage dieser Richtlinien fällt.

Mit der Beantragung eines Weiterbildungs- oder Lehrendennachweises der Systemischen Gesellschaft verpflichten sich die Antragsteller auf Einhaltung der Ethik-Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung. Wenn in den folgenden Richtlinien „Mitglieder der Systemischen Gesellschaft“ genannt sind, so sind damit in jedem Fall auch die Inhaber von SG-Nachweisen gemeint.

Haltung

Grundlage systemischer Arbeitsansätze bildet ein systemisches Menschenbild, das durch Res­pekt vor der Autonomie des Individuums und Wertschätzung gegenüber einzelnen Personen und Systemen geprägt ist. Systemische Arbeitsansätze unter­stützen Wachstum und Reifung auf persönlichen wie sozialen Ebenen und verstehen sich als emanzipatorisch.

Die grundlegende Haltung der Allparteilichkeit findet ihre Grenze, wo Menschen­würde und Menschenrechte durch Handeln und Verhalten infrage gestellt werden sowie das Strafrecht berührt ist. Die jeweiligen berufsethischen Standards sind selbstverständliche Basis für die systemische Praxis.

Vor diesem Hintergrund werden Unterschiede wie Alter, Geschlecht, ethnische Herkunft, Kultur, Status, sexuelle Orientierung, Weltanschauung und Religion als mögliche Themen im professi­onellen Handeln wahrgenommen und als potentieller Anlass für Benachteiligung in sozialen Zu­sammenhängen reflektiert. Solche Benachteiligungen sind für die SG nicht akzeptabel.

Mitglieder der Systemischen Gesellschaft sind sich bewusst, dass ihr Handeln und Verhalten von ihren eigenen Normen und Werten geprägt ist. Sie reflektieren diese, um die Gefahr zu ver­ringern, diese dem Gegenüber in ihrer Arbeit aufzudrängen (z.B. in Schwangerschaftskonflikt­beratungen, in der Arbeit mit Angehörigen anderer Kulturen).

Mitglieder der Systemischen Gesellschaft handeln im Bewusstsein, dass die eigenen Normen und Werte immer von der geschlechtsspezifischen Sichtweise geprägt sind, und achten auf die Gleichbehandlung der Geschlechter.

Im Interesse der Erhaltung und Weiterentwicklung einer entsprechenden fachlichen Kompetenz verpflichten sich die Mitglieder der Systemischen Gesellschaft zu kriti­scher Selbstreflexion, zu regelmäßiger Reflexion der eigenen Tätigkeit unter fach­kundiger Außenhilfe und zu regelmäßi­ger Fortbildung.

Klarheit , Transparenz und Persönlichkeitsschutz

Jeder professionelle Kontakt wird von Beginn an klar und transparent gestaltet. Hierzu gehört zum einen die Information der KlientInnen über Inhalt und Art des Angebots; über die Qualifika­tion der Anbieterin/ des Anbieters; über die finanziellen Bedingungen; über die Schweigepflicht und den damit verbundenen Schutz der Daten. Im Weiteren werden Absprachen über Dauer der professionellen Beziehung, Möglichkeiten der Beendigung und Ziele der Zusammenarbeit ebenso eindeutig und transparent gestaltet. Zum anderen werden die notwendigen Maßnahmen getroffen, um alle im Kontext der professionellen Beziehung gewonnenen Informationen so zu schüt­zen, dass eine missbräuchliche Verwendung der Informationen ausgeschlossen werden kann. Dies gilt auch für Supervisionen, Veröffentlichungen, Weiterbildungen etc.

Verpflichtung gegenüber Kolleg_innen

Mitglieder der Systemischen Gesellschaft pflegen eine akzeptierende und konstruk­tive Zusam­menarbeit mit Ihren KollegInnen – insbesondere in Bezug auf das Wohl­ergehen ihrer KlientIn­nen und Weiterbildungs-TeilnehmerInnen.

Mitglieder der Systemischen Gesellschaft erkennen die Beiträge ihrer KollegInnen zur eigenen Arbeit u.a. dadurch an, dass sie in angemessener Weise darauf hinwei­sen.

Vorgehen bei Verletzung der Ethik-Richtlinien

Beschwerden, bei denen ein Verstoß gegen die Ethik-Richtlinien angezeigt wird, werden über die Geschäftsstelle an den Vorstand weitergeleitet. Beschwerdeführer_innen werden davon in Kenntnis gesetzt, dass bei einer Prüfung ihrer Beschwerde der/die Beschwerdegegner_in in­formiert wird und Stellung dazu nehmen kann.

Der Vorstand prüft die Beschwerde und kann sich dabei durch den Ethik-Rat beraten lassen. Nach Rücksprache mit dem/der Beschwerdeführer_in kann der Vorstand die Beschwerde auch an die Stelle für verzwickte Fälle weiterleiten, wenn z.B. eine kommunikative Verständi­gung der Parteien als sinnvoll erachtet wird oder wenn kein Verstoß gegen die Ethik-Richtli­nien festgestellt werden kann.

Die Stelle für verzwickte Fälle kann von allen Beschwerdeführer_innen angefragt werden und behandelt die Anliegen absolut vertraulich und in Absprache mit den Beschwerdefüh­rer_innen. Wenn ihre Mitglieder einen Verstoß gegen die Ethik-Richtlinien als gegeben anse­hen, können sie die Beschwerde an den Vorstand zur Überprüfung weitergeben. Der/die Be­schwerdegegner_in wird über die Absicht informiert und muss dem zustimmen.

Wenn ein Vorwurf gegen den Vorstand oder ein Vorstandsmitglied erhoben wird, muss der Ethik-Rat konsultiert werden. Respektiert der Vorstand die Position des Ethik-Rates nicht, kann dieser die Frage direkt an die Mitgliederversammlung richten.

Im Verlaufe des Verfahrens erhobene Informationen sind vertraulich zu behandeln.

Erhebliche Verstöße gegen die Ethik-Richtlinien liegen dann vor, wenn ein strukturelles Machtgefälle oder Informationen aus dem Kontext der professionellen Beziehung zum eigenen privaten Vorteil genutzt werden. Sexuelle Beziehungen zwischen Therapeut_innen/Berater_innen und Klient_innen bzw. zwischen Lehrenden und Weiterbildungsteilnehmenden sind zum Beispiel ein solcher Machtmissbrauch.

Verstöße gegen die Richtlinien können den Entzug der Mitgliedschaft in der Systemi­schen Ge­sellschaft zur Folge haben. Das Verfahren hierzu regelt die Satzung der Systemischen Gesell­schaft.

In Bezug auf von der Systemischen Gesellschaft erteilte Weiterbildungsnachweise behält sich die Systemische Gesellschaft das Recht vor, diese bei Verstößen gegen die Richtlinien für immer oder für eine begrenzte Dauer zu entziehen.