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Weiterbildungsnachweis / Lehrendennachweis der Systemischen Gesellschaft
Als Mitglied der Systemischen Gesellschaft können Sie Weiterbildungsnachweise und Lehrendennachweise der SG beantragen. Die Fristen zur Einreichung Ihrer Anträge sind der 31. März und der 30. September des jeweiligen Jahres.
4 Schritte zum Weiterbildungs-/Lehrendennachweis
Grundsätze zur Arbeit der SG-Gremien
Hier finden Sie die Grundsätze in der Zusammenfassung
Weitere Fragen?
Bei Fragen zum Prüfverfahren, zu den Rahmenrichtlinien oder zur Anerkennung von Weiterbildungsgängen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle und benutzen dazu das Kontaktformular.
Informationen & Dokumente:
Erklärvideo – Wie beantrage ich einen Weiterbildungs- bzw. Lehrendennachweis
FAQ
Voraussetzungen für Weiterbildungsnachweise
Voraussetzungen für Lehrendennachweise
Leitfaden zur Antragstellung