Weiterbildungsnachweis / Lehrendennachweis der Systemischen Gesellschaft
Als Mitglied der Systemischen Gesellschaft können Sie Weiterbildungsnachweise und Lehrendennachweise der SG beantragen. Die Voraussetzungen dafür finden Sie in den entsprechenden Rahmenrichtlinien. Die Fristen zur Einreichung Ihrer Anträge sind der 31. März und der 30. September des jeweiligen Jahres.
5 Schritte zum Weiterbildungs-/Lehrendennachweis
Beachten Sie bitte, dass unvollständige Anträge von den Prüfungsgremien abgelehnt und erst ein halbes Jahr später erneut vorgelegt werden können!
Genaue Informationen über die Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Rahmenrichtlinien.
Was kostet der Weiterbildungsnachweis?
Die Bearbeitungsgebühr für die Antragsprüfung der Weiterbildungsnachweise beträgt 119,50 Euro bzw. für 300,- Euro für die Lehrendennachweise. Die Gebühr finanziert nicht die Urkunde, sondern finanziert die umfangreiche Bearbeitung und Prüfung des Antrags. Kann der SG-Nachweis aufgrund der vorliegenden Unterlagen nicht erteilt werden, wird der Betrag nicht zurückerstattet.
Weitere Informationen
Bei Fragen zum Prüfverfahren, zu den Rahmenrichtlinien oder zur Anerkennung von Weiterbildungsgängen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle und benutzen dazu das Kontaktformular.
Außerdem finden Sie umfangreiche Informationen in den FAQ.
Letzte Aktualisierung: 11.08.2020