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Lehrendennachweis Systemische Paartherapie
Voraussetzung für die Antragstellung eines Lehrendennachweises ist die Mitgliedschaft in der Systemischen Gesellschaft. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Mitgliedsantrags bis zu 3 Wochen dauern kann. Hier kommen Sie zum Mitgliedsantrag.
Beantragung des Lehrendennachweises „Systemische Paartherapie“ erfolgt digital, d.h. alle notwendigen Dokumente müssen digital mit Online-Antragsstellung im Antragsformular hochgeladen werden. Wir empfehlen die Unterlagen rechtzeitig im Vorfeld zusammenzustellen.
Voraussetzungen für den Lehrendennachweis Systemische Paartherapie
Der folgenden Auflistung können Sie entnehmen, welche Unterlagen und Nachweise Sie benötigen.
Dokumente
- Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einer humanwissenschaftlichen Disziplin
- Tabellarischer Lebenslauf
- SG-Weiterbildung in Systemischer Therapie
- Nachweis über 5-jährige Berufspraxis als (Systemische_r) Paartherapeut_in (mind. 500 Stunden)
- Nachweis über 5-jährige Lehrerfahrung an einer Hochschule oder im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen. Es muss gewährleistet sein, dass ein Teil dieser Fort- und Weiterbildungen Systemische Paartherapie zum Gegenstand hatte.
Rechtsgrundlage für Lehrendennachweise sind die jeweiligen Rahmenrichtlinien für die Weiterbildung der Systemischen Gesellschaft (Stand 14.08.2024), die Sie hier einsehen können.