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- FAQ
Lehrendennachweis Systemische Beratung
Voraussetzung für die Antragstellung eines Lehrendennachweises ist die Mitgliedschaft in der Systemischen Gesellschaft. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Mitgliedsantrags bis zu 3 Wochen dauern kann. Hier kommen Sie zum Mitgliedsantrag.
Beantragung des Lehrendennachweises „Systemische Beratung“ erfolgt digital, d.h. alle notwendigen Dokumente müssen digital mit Online-Antragsstellung im Antragsformular hochgeladen werden. Wir empfehlen die Unterlagen rechtzeitig im Vorfeld zusammenzustellen.
Voraussetzungen für den Lehrendennachweis Systemische Beratung
Der folgenden Auflistung können Sie entnehmen, welche Unterlagen und Nachweise Sie benötigen.
Dokumente
- Fachhochschul-, Hochschulabschluss oder Äquivalenzbescheinigung eines SG-Institutes
- SG-/DGSF-Weiterbildungsnachweis in
- Systemische Therapie,
- Systemische Beratung oder
- Systemische Supervision
- Nachweis über 5-jährige Praxis (vorwiegend systemisch orientiert)
- Nachweis über 5-jährige Lehrerfahrung (Hochschule, Weiter- oder Fortbildungen)
- Nachweis über Co-Leitung in einem Weiterbildungslehrgang eines Mitgliedsinstituts oder eines die Mitgliedschaft beantragenden Instituts in:
- Systemische Beratung oder
- Systemische Beratung plus Systemische Therapie (Aufbau) oder
- Systemische Beratung plus Systemische Supervision (Aufbau) oder
- Systemische Therapie
- Die Co-Leitung kann durch eine Anerkennungsbescheinigung eines SG-Instituts für langjährige SG-Lehrende ersetzt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Der/die Antragsteller_in verfügt bereits über mindestens 2 SG-Lehrendennachweise und eine 10-jährige Lehrerfahrung.
- Die Co-Leitung kann durch eine Anerkennungsbescheinigung eines SG-Instituts für DGSF-Lehrende ersetzt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Der/die Antragsteller_in verfügt bereits über einen DGSF-Lehrendennachweis Systemische Beratung und erfüllt die weiteren oben genannten Kriterien.
Bei Nichterfüllung eines Kriteriums ist in gut begründeten Einzelfällen Ausnahmen durch eine Anerkennungsbescheinigung eines SG-Instituts möglich. Das Weiterbildungsgremium entscheidet über eine Ausnahme auf Grundlage der eingereichten Unterlagen.
Rechtsgrundlage für Lehrendennachweise sind die jeweiligen Rahmenrichtlinien für die Weiterbildung der Systemischen Gesellschaft (Stand 24.04.2026), die Sie hier einsehen können.
