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Lehrendennachweis Systemische Kinder-/Jugendlichentherapie
Voraussetzung für die Antragstellung eines Lehrendennachweises ist die Mitgliedschaft in der Systemischen Gesellschaft. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Mitgliedsantrags bis zu 3 Wochen dauern kann. Hier kommen Sie zum Mitgliedsantrag.
Beantragung des Lehrendennachweises „Systemische Kinder-/Jugendlichentherapie“ erfolgt digital, d.h. alle notwendigen Dokumente müssen digital mit Online-Antragsstellung im Antragsformular hochgeladen werden. Wir empfehlen die Unterlagen rechtzeitig im Vorfeld zusammenzustellen.
Voraussetzungen für den Lehrendennachweis Systemische Kinder-/Jugendlichentherapie
Der folgenden Auflistung können Sie entnehmen, welche Unterlagen und Nachweise Sie benötigen.
Dokumente
- Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einer humanwissenschaftlichen Disziplin
- SG-/DGSF-Weiterbildungsnachweis in Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapie
- Nachweis über 5-jährige Berufspraxis als Systemische_r Kinder- und Jugendlichentherapeut_in im beruflichen Kontext
- Nachweis über 5-jährige Lehrerfahrung an einer Hochschule oder im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen
- Nachweis über Co-Leitung in einem Weiterbildungsdurchgang eines Mitgliedsinstituts oder eines die Mitgliedschaft beantragenden Instituts in:
- Systemische Beratung und Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie
- Die Co-Leitung kann durch eine Anerkennungsbescheinigung eines SG-Instituts für langjährige SG-Lehrende ersetzt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Der/die Antragsteller_in verfügt bereits über mindestens 2 SG-Lehrendennachweise und eine 10-jährige Lehrerfahrung.
- Die Co-Leitung kann durch eine Anerkennungsbescheinigung eines SG-Instituts für DGSF-Lehrende ersetzt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Der/die Antragsteller_in verfügt bereits über einen DGSF-Lehrendennachweis Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie und erfüllt die weiteren oben genannten Kriterien.
- Anerkennung als Lehrtherapeut_in KiJu in einem Mitgliedsinstitut oder in einem die Mitgliedschaft beantragenden Institut
Bei Nichterfüllung eines Kriteriums ist in gut begründeten Einzelfällen Ausnahmen durch eine Anerkennungsbescheinigung eines SG-Instituts möglich. Das Weiterbildungsgremium entscheidet über eine Ausnahme auf Grundlage der eingereichten Unterlagen.
Rechtsgrundlage für Lehrendennachweise sind die jeweiligen Rahmenrichtlinien für die Weiterbildung der Systemischen Gesellschaft (Stand 24.04.2026), die Sie hier einsehen können.
