SG-Nachweise

Weiterbildungsqualität

Lehrendennachweis Systemische Mediation

Voraussetzung für die Antragstellung eines Lehrendennachweises ist die Mitgliedschaft in der Systemischen Gesellschaft. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Mitgliedsantrags bis zu 3 Wochen dauern kann. Hier kommen Sie zum Mitgliedsantrag.

Beantragung des Lehrendennachweises „Systemische Mediation“ erfolgt digital, d.h. alle notwendigen Dokumente müssen digital mit Online-Antragsstellung im Antragsformular hochgeladen werden. Wir empfehlen die Unterlagen rechtzeitig im Vorfeld zusammenzustellen.

Rahmenrichtlinien gelten bis zum 31.05.2027

Voraussetzungen für den Lehrendennachweis Systemische Mediation

Der folgenden Auflistung können Sie entnehmen, welche Unterlagen und Nachweise Sie benötigen.

Dokumente


Rahmenrichtlinien gelten ab dem 01.06.2027

Voraussetzungen für den Lehrendennachweis Systemische Mediation

Der folgenden Auflistung können Sie entnehmen, welche Unterlagen und Nachweise Sie benötigen.

Dokumente

  • Fachhochschul- oder Hochschulabschluss
  • SG-Weiterbildungsnachweis in
    • Systemische Mediation,
    • Systemisches Coaching,
    • Systemische Therapie,
    • Systemische Supervision,
    • Systemische Beratung oder
    • Systemische Organisationsentwicklung
  • Nachweis über 5-jährige Praxis als Systemische_r Mediation_in
  • Nachweis über 5-jährige Lehrerfahrung (Hochschule, Weiter- oder Fortbildungen)
  • Co-Leitung in einem Weiterbildungslehrgang „Systemische Mediation“ eines Mitgliedsinstituts oder eines die Mitgliedschaft beantragenden Instituts.
  • Die Co-Leitung kann durch eine Anerkennungsbescheinigung eines SG-Instituts für langjährige SG-Lehrende ersetzt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
    • Der/die Antragsteller_in verfügt bereits über mindestens 2 SG-Lehrendennachweise und eine 10-jährige Lehrerfahrung.
  • Die Co-Leitung kann durch eine Anerkennungsbescheinigung eines SG-Instituts für DGSF-Lehrende ersetzt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
    • Der/die Antragsteller_in verfügt bereits über einen DGSF-Lehrendennachweis Systemische Mediation und erfüllt die weiteren oben genannten Kriterien.

Bei Nichterfüllung eines Kriteriums ist in gut begründeten Einzelfällen Ausnahmen durch eine Anerkennungsbescheinigung eines SG-Instituts möglich. Das Weiterbildungsgremium entscheidet über eine Ausnahme auf Grundlage der eingereichten Unterlagen.

Rechtsgrundlage für Lehrendennachweise sind die jeweiligen Rahmenrichtlinien für die Weiterbildung der Systemischen Gesellschaft (Stand 24.04.2026), die Sie hier einsehen können.