SG-Nachweise

Weiterbildungsqualität

Weiterbildungsnachweis Systemische Beratung (grundständig)

Voraussetzung für die Antragstellung eines Weiterbildungsnachweises oder eines Lehrendennachweises ist die Mitgliedschaft in der Systemischen Gesellschaft. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Mitgliedsantrags bis zu 3 Wochen dauern kann. Hier kommen Sie zum Mitgliedsantrag.

Beantragung des Weiterbildungsnachweises „Systemische Beratung“ erfolgt digital, d.h. alle notwendigen Dokumente müssen digital mit Online-Antragsstellung im Antragsformular hochgeladen werden. Wir empfehlen die Unterlagen rechtzeitig im Vorfeld zusammenzustellen.

Für Weiterbildungen, die nach dem 01.01.2016 begonnen haben

Der folgenden Auflistung können Sie entnehmen, welche Unterlagen und Nachweise Sie benötigen und welche Leistungseinheiten im Rahmen der Weiterbildung erbracht und nachgewiesen sein müssen.

Einzureichende Dokumente

  • Fachhochschul-, Hochschulabschluss, spezifische berufliche Ausbildung
  • Institute-Zertifikat über die abgeschlossene Weiterbildung Systemische Beratung an einem SG-Institut

Weiterbildungs-/Lehreinheiten

Bitte kontrollieren Sie, dass die folgenden Parameter auf Ihrem Institute-Zertifikat angegeben sind. Andernfalls setzen Sie sich bitte mit Ihrem Institut in Verbindung.

  • Mindestdauer der Weiterbildung: 2 Jahre
  • 200 WE Theorie und Methoden
  • 75 WE Selbsterfahrung, Selbstreflexion
  • 75 WE Supervision
  • 70 LE Intervision
  • 100 LE nachgewiesene Praxis in Form dokumentierter Beratungsarbeit
  • 30 LE Eigenarbeit und Literaturstudium

Dies entspricht einem Gesamtumfang von 550 WE/LE.

Rechtsgrundlage für Weiterbildungen, die nach dem 01.01.2016 begonnen haben, sind die jeweiligen aktuellen Rahmenrichtlinien für die Weiterbildung der Systemischen Gesellschaft (Stand 05.05.2022), die Sie hier einsehen können. Diese legen folgendes fest:

  • Zulassungsvoraussetzungen
  • Inhaltliche Elemente der Weiterbildung
  • Umfang der Weiterbildung
  • Organisation der Weiterbildung


Für Weiterbildungen, die bis zum 31.12.2015 begonnen haben

Der folgenden Auflistung können Sie entnehmen, welche Unterlagen und Nachweise Sie benötigen und welche Leistungseinheiten im Rahmen der Weiterbildung erbracht und nachgewiesen sein müssen.

Einzureichende Dokumente

  • Fachhochschul-, Hochschulabschluss, spezifische berufliche Ausbildung oder individuelle Äquivalenzbescheinigung des Weiterbildungsinstitutes
  • Institute-Zertifikat über die abgeschlossene Weiterbildung Systemische Beratung an einem SG-Institut

Weiterbildungs-/Lehreinheiten

Bitte kontrollieren Sie, dass die folgenden Parameter auf Ihrem Institute-Zertifikat angegeben sind. Andernfalls setzen Sie sich bitte mit Ihrem Institut in Verbindung

  • Mindestdauer der Weiterbildung: 2 Jahre
  • mind. 400 Std. Methoden, Selbsterfahrung, Selbstreflexion, Supervision, Intervision, davon 300 Std. angeleitet
  • mind. 100 Std. nachgewiesene Praxis
  • mind. 50 Std. Eigenarbeit und Literaturstudium