SG-Beitragsordnung

Modalitäten

Der Mitgliedsbeitrag wird kalenderjährlich erhoben. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum 1.2. und wird bei Lastschrift nach der vorgeschriebenen Frist einige Tage später eingezo­gen. Überweisungen müssen bis spätestens 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgen. Die Rechnung gilt als Beitragsquittung.

Antragstellende auf SG-Mitgliedschaft erteilen auf dem Antragsformular die Zustimmung zum Lastschriftverfahren. Falls aufgrund einer geänderten Bankverbindung oder wegen fehlender Kontodeckung eine Lastschrift zurückgewiesen wird, erhebt die Geschäftsstelle einen zusätz­lichen Kostenbeitrag in Höhe von 7,- Euro, um die der SG entstehenden Kosten zu decken.

Bei Überweisungen erhebt die SG-Geschäftsstelle eine Mahngebühr in Höhe von 5,- Euro, falls der Mitgliedsbeitrag nicht fristgerecht auf dem Konto der SG eingeht. Bei jeder weiteren Mah­nung entstehen zusätzliche Mahngebühren.

Kündigung der Mitgliedschaft

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist satzungsgemäß nur zum Ende des Kalenderjahres mög­lich und muss sechs Wochen vorher in der SG-Geschäftsstelle vorliegen. Die Kündigung wird von der Geschäftsstelle per E-Mail bestätigt.

Höhe des Mitgliedsbeitrags

Kammer 1 (Institute)

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1.250,- Euro für Mitglieder der Kammer 1. Kooperierende Mit­glieder – assozierte (ausländische) Institute – zahlen 60% des regulären Beitrags.

Kammer 2 (Einzelpersonen)

  • Der Mitgliedsbeitrag beträgt 120,- Euro jährlich für ordentliche Mitglieder.
  • Für ordentliche Mitglieder, die gleichzeitig Mitglied in einem SG-Institut sind, beträgt der Jahresbeitrag 90,- Euro – ein Rabatt von 25%.
  • Für ordentliche Mitglieder der Kammer 2 kann auf Antrag
    a. in wirtschaftlichen Schwierigkeiten eine vorübergehende und
    b. im Renten-/Pensionsbezug eine dauerhafte Ermäßigung auf 60,- Euro gewährt werden.
    Für a) gilt: die Bedürftigkeit muss jeweils bis zum 31.12. des Vorjahres schriftlich nachgewiesen werden, ansonsten gilt automatisch wieder der reguläre Beitrag.
  • Für Neumitglieder der Kammer 2, die sich in der ersten Aus- oder Weiterbildung bei einem der SG angeschlossenen Institute befinden, beträgt der jährliche Mitgliedsbei­trag 60,- Euro. Nach Beendigung der Weiterbildung erhöht sich der Mitgliedsbeitrag ab dem Folgejahr automatisch auf 120,- Euro.
  • Berufene Mitglieder (Ehrenmitglieder) sind beitragsfrei.