Aufgaben der Systemischen Gesellschaft

Die Satzung der Systemischen Gesellschaft (SG) sieht folgende Aufgaben und Ziele vor:

Förderung systemischer Theorie- und Praxisforschung durch publizistische, finanzielle und organisatorische Unterstützung entsprechender Forschungsprojekte von steuerbegünstigten Körperschaften.

  • Durchführung von wissenschaftlichen Tagungen zu Themen systemischer Forschung, Theorie und Praxis.
  • Initiierung und Durchführung von Fachdiskussionen in der (Fach-) Öffentlichkeit.
  • Bekanntmachen des Nutzens systemischer Beratung, Therapie und Supervision in der Fachöffentlichkeit und in der allgemeinen Öffentlichkeit, z.B. über die Website, durch Broschüren und Newsletter.
  • Erarbeitung und Verbreitung von Qualitätsstandards für die systemische Arbeit in entsprechenden Praxisfeldern, z.B. in Sozialarbeit, Jugend- und Altenhilfe sowie im Bildungs- und Gesundheitssystem. Fachleute in den entsprechenden Arbeitsgebieten tragen ihre Erfahrungen aus systemischer Perspektive zusammen. Der Verband verbreitet diese Erkenntnisse über die Website, über Vorträge und andere Kommunikationskanäle und informiert bei Bedarf entsprechende Gremien, Krankenkassen, Fachverwaltungen u.a.
  • Veröffentlichung von Informationen für Rat- und Hilfesuchende.
  • Vermittlung des systemischen Ansatzes bei sozialen und politischen Entscheidungsträgern, z. B. zur sozialrechtlichen Anerkennung systemischer Therapie oder zur Umsetzung systemischer Ansätze in Psychiatrien.

Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung

  • Zeitnahe Veröffentlichung von Informationen, Forschungsergebnissen und Praxisauswertungen.
  • Ausrichtung von einschlägigen Fachtagungen, Erteilung von Abschlusszeugnissen über auf der Grundlage der vom Verein entwickelten Curricula erfolgreich absolvierte Aus-, Fort- und Weiterbildungen.
  • Vernetzung und Austausch unter systemisch arbeitenden Fachkräften und Einrichtungen anderer steuerbegünstigter Körperschaften.