Informationen zur Approbationsausbildung Psychotherapie im Vertiefungsgebiet systemische Therapie

Voraussetzungen – Was muss ich mitbringen

Umfang – Was werde ich lernen?

Perspektiven – Welche Perspektiven eröffnen sich – eine Auswahl.

Heilerlaubnis – Unter welchen Voraussetzungen darf ich heilkundliche Leistungen anbieten?

Voraussetzungen – Was muss ich mitbringen


Derzeit gibt es durch eine Änderung des Psychotherapiegesetzes zwei unterschiedliche Wege und Voraussetzungen.

Bislang mussten Ausbildungskandidat_innen in allen Richtlinienverfahren (AP, TP, VT und ST) ein Diplom / Masterabschluss im Fach Psychologie oder ein Staatsexamen in Medizin abgeschlossen haben. Kandidat_innen, die ihr Bachelor- oder Masterstudium vor dem 01.09.2020 begonnen oder abgeschlossen haben, können ihre Ausbildung noch bis 2032 (in Härtefällen 2035) auf diesem Weg beenden.

Parallel und zukünftig gibt es die Möglichkeit Psychotherapie zu studieren und das Masterstudium mit einer Approbation zu beenden. Im Anschluss muss eine 5-jährige Weiterbildung zum „Fachpsychotherapeut für Erwachsene“ in systemischer Therapie absolviert werden, um heilkundlich tätig werden zu können.

Der Prozess der Novellierung des Psychotherapeutengesetzes ist auf unserer Website ausführlich beschrieben.

Umfang – Was werde ich lernen?

Die Mindestdauer der Ausbildung beträgt 3 Jahre. In diesem Zeitraum werden:
600 h Theorie und Methoden
120 h Selbsterfahrung und Selbstreflektion
150 h Einzel- und Gruppensupervision
930 h freie Spitze
1200 Stunden praktische Tätigkeit in psychiatrischer Einrichtung (PT1)
600 Stunden praktische Tätigkeit in psychosomatischer Einrichtung / Lehrpraxis (PT2)
Zwischenprüfung
600 Behandlungsstunden in der Institutsambulanz / Lehrpraxis und eine staatliche Approbationsprüfung absolviert.

Dies entspricht einem Gesamtumfang von 4200 h.

Perspektiven – Welche Perspektiven eröffnen sich – eine Auswahl.

Die Arbeitsmöglichkeiten für Psychologische Psychotherapeut_innen sind vielfältig. Fachkräfte können sowohl in Anstellungsverhältnissen als auch selbständig arbeiten. Anstellungen finden sich beispielsweise in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, in betrieblichen Kontexten oder bei sozialen Trägern. Viele Psychotherapeut_innen arbeiten zudem in eigener Praxis. Approbierte Psychotherapeut_innen können sich hierbei auf Kassensitze bewerben, um mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können.

Heilerlaubnis – Unter welchen Voraussetzungen darf ich heilkundliche Leistungen anbieten?


Die Heilerlaubnis wird nach bestandener Approbationsprüfung erworben, die am Ende der Approbationsausbildung abgelegt wird. Die Ermächtigung ist bundesweit gültig.

Weiterführende Informationen über die Approbationsausbildung im Vertiefungsgebiet systemische Therapie finden Sie auf der Website des Systemischen Verbunds.