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- Weiterbildungsnachweis Systemische Mediation (Aufbau)
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- Rahmenrichtlinien für Weiterbildungs- und Lehrendennachweise (SG)
- FAQ
Weiterbildungsnachweis Systemische Supervision (grundständig)
Voraussetzung für die Antragstellung eines Weiterbildungsnachweises oder eines Lehrendennachweises ist die Mitgliedschaft in der Systemischen Gesellschaft. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Mitgliedsantrags bis zu 3 Wochen dauern kann. Hier kommen Sie zum Mitgliedsantrag.
Beantragung des Weiterbildungsnachweises „Systemische Supervision“ erfolgt digital, d.h. alle notwendigen Dokumente müssen digital mit Online-Antragsstellung im Antragsformular hochgeladen werden. Wir empfehlen die Unterlagen rechtzeitig im Vorfeld zusammenzustellen.
Für Weiterbildungen, die nach dem 01.01.2016 begonnen haben
Der folgenden Auflistung können Sie entnehmen, welche Unterlagen und Nachweise Sie benötigen und welche Leistungseinheiten im Rahmen der Weiterbildung erbracht und nachgewiesen sein müssen.
Einzureichende Dokumente
- Fachhochschul-, Hochschulabschluss
- Institute-Zertifikat über die abgeschlossene Weiterbildung Systemisches Supervision an einem SG-Institut
Weiterbildungs-/Lehreinheiten
Bitte kontrollieren Sie, dass die folgenden Parameter auf Ihrem Institute-Zertifikat angegeben sind. Andernfalls setzen Sie sich bitte mit Ihrem Institut in Verbindung.
- Mindestdauer der Weiterbildung: 2,5 Jahre
- 250 WE Theorie und Methoden
- 100 WE Selbsterfahrung und Selbstreflexion
- 100 WE Supervision
- 50 LE Intervision
- 50 Lehreinheiten nachgewiesene Praxis in Form dokumentierter Beratungsarbeit in mindestens 3 Prozessen
- 50 LE Eigenarbeit und Literaturstudium
Dies entspricht einem Gesamtumfang von 600 WE/LE.
Rechtsgrundlage für Weiterbildungen, die nach dem 01.01.2016 begonnen haben, sind die jeweiligen aktuellen Rahmenrichtlinien für die Weiterbildung der Systemischen Gesellschaft (Stand 05.05.2022), die Sie hier einsehen können. Diese legen folgendes fest:
- Zulassungsvoraussetzungen
- Inhaltliche Elemente der Weiterbildung
- Umfang der Weiterbildung
- Organisation der Weiterbildung
Für Weiterbildungen, die bis zum 31.12.2015 begonnen haben
Der folgenden Auflistung können Sie entnehmen, welche Unterlagen und Nachweise Sie benötigen und welche Leistungseinheiten im Rahmen der Weiterbildung erbracht und nachgewiesen sein müssen.
Einzureichende Dokumente
- Fachhochschul-, Hochschulabschluss oder individuelle Ausnahmeanträge
- Institute-Zertifikat über die abgeschlossene Weiterbildung Systemisches Supervision an einem SG-Institut
Weiterbildungs-/Lehreinheiten
Bitte kontrollieren Sie, dass die folgenden Parameter auf Ihrem Institute-Zertifikat angegeben sind. Andernfalls setzen Sie sich bitte mit Ihrem Institut in Verbindung. .
- Mindestdauer der Weiterbildung: 2 Jahre
- a) 600 Std. Curriculum
oder - b) 400 Std. systemische Fortbildung an einem SG-Institut zzgl. 400 Std. Curriculum Systemische Supervision oder
- c) SG- oder DGSF-Zertifikat + 300 Std. Curriculum
- Nachweis über mind. 3 dokumentierte Supervisionsprozesse
- 75% der Veranstaltungen wurden von SG-/DGSF-Lehrenden durchgeführt, d.h. a) mind. 450 Std. b) mind. 300 Std. c) mind. 225 Stunden