SG-Nachweise

Weiterbildungsqualität

Lehrendennachweis Systemisches Coaching

Voraussetzung für die Antragstellung eines Lehrendennachweises ist die Mitgliedschaft in der Systemischen Gesellschaft. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Mitgliedsantrags bis zu 3 Wochen dauern kann. Hier kommen Sie zum Mitgliedsantrag.

Beantragung des Lehrendennachweises „Systemisches Coaching“ erfolgt digital, d.h. alle notwendigen Dokumente müssen digital mit Online-Antragsstellung im Antragsformular hochgeladen werden. Wir empfehlen die Unterlagen rechtzeitig im Vorfeld zusammenzustellen.

Voraussetzungen für den Lehrendennachweis Systemisches Coaching

Der folgenden Auflistung können Sie entnehmen, welche Unterlagen und Nachweise Sie benötigen.

Rahmenrichtlinien gelten bis zum 31.12.2027

Dokumente

Bei Nichterfüllung eines Kriteriums ist in gut begründeten Einzelfällen Ausnahmen durch eine Anerkennungsbescheinigung eines SG-Instituts möglich. Das Weiterbildungsgremium entscheidet über eine Ausnahme auf Grundlage der eingereichten Unterlagen.


Rahmenrichtlinien gelten ab dem 01.01.2028

Dokumente

Bei Nichterfüllung eines Kriteriums ist in gut begründeten Einzelfällen Ausnahmen durch eine Anerkennungsbescheinigung eines SG-Instituts möglich. Das Weiterbildungsgremium entscheidet über eine Ausnahme auf Grundlage der eingereichten Unterlagen.

Rechtsgrundlage für Lehrendennachweise sind die jeweiligen Rahmenrichtlinien für die Weiterbildung der Systemischen Gesellschaft (Stand 24.04.2026), die Sie hier einsehen können.