SG-Nachweise

Weiterbildungsqualität

Weiterbildungsnachweis Systemische Therapie (Aufbau)

Voraussetzung für die Antragstellung eines Weiterbildungsnachweises oder eines Lehrendennachweises ist die Mitgliedschaft in der Systemischen Gesellschaft. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Mitgliedsantrags bis zu 3 Wochen dauern kann. Hier kommen Sie zum Mitgliedsantrag.

Beantragung des Aufbauweiterbildungsnachweises „Systemische Therapie“ erfolgt digital, d.h. alle notwendigen Dokumente müssen digital mit Online-Antragsstellung im Antragsformular hochgeladen werden. Wir empfehlen die Unterlagen rechtzeitig im Vorfeld zusammenzustellen.

Für Weiterbildungen, die nach dem 01.01.2016 begonnen haben

Der folgenden Auflistung können Sie entnehmen, welche Unterlagen und Nachweise Sie benötigen und welche Leistungseinheiten im Rahmen der Weiterbildung erbracht und nachgewiesen sein müssen.

Einzureichende Dokumente

  • Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einer humanwissenschaftlichen Disziplin
  • SG-/DGSF-(Basis-)Weiterbildungsnachweis bzw. SG-Institutsbescheinigung Systemische Beratung oder Systemische Supervision
  • Institute-Zertifikat über die Aufbauweiterbildung Systemische Therapie an einem SG-Institut
  • Arbeitsfeldnachweis über 100 Std. therapeutische Praxis

Weiterbildungs-/Lehreinheiten

Bitte kontrollieren Sie, dass die folgenden Parameter auf Ihrem Institute-Zertifikat angegeben sind. Andernfalls setzen Sie sich bitte mit Ihrem Institut in Verbindung.

  • Mindestdauer der Weiterbildung: 1,5 Jahre
  • 100 WE Theorie und Methoden
  • 75 WE Selbsterfahrung und Selbstreflexion
  • 75 WE Supervision
  • 50 LE Intervision
  • 100 LE nachgewiesene therapeutische Praxis in Form dokumentierter Beratungsarbeit in mind. 4 Prozessen
  • 50 LE Eigenarbeit oder Literaturstudium

Dies entspricht einem Gesamtumfang von 450 WE/LE.

Rechtsgrundlage für Weiterbildungen, die nach dem 01.01.2016 begonnen haben, sind die jeweiligen aktuellen Rahmenrichtlinien für die Weiterbildung der Systemischen Gesellschaft (Stand 05.05.2022), die Sie hier einsehen können. Diese legen folgendes fest:

  • Zulassungsvoraussetzungen
  • Inhaltliche Elemente der Weiterbildung
  • Umfang der Weiterbildung
  • Organisation der Weiterbildung