Hintergrund

Am 23. März 2026 hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) den Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) vorgelegt. Kernstück der Reform ist die zum 1. Januar 2028 vorgesehene Zusammenführung der Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche unter dem Dach des SGB VIII (sogenannte „Große Lösung“). Dazu kommen unter anderem ein Vorrang infrastruktureller Hilfen, Regelungen zur Bildungsassistenz, veränderte Verfahrensregeln sowie spezifische Anpassungen für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen. Die Stellungnahmefrist lief bis Mitte April 2026; am 27. April 2026 fand im BMBFSFJ in Berlin die mündliche Anhörung statt.

Der folgende Bericht fasst die zentralen Diskussionsstränge der Anhörung zusammen – weniger als Protokoll denn als thematische Verdichtung. Eine Übersicht über die einzelnen Stellungnahmen mit direkten Links findet sich in einem separaten Beitrag.

Zusammenführung von Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe

Die Mehrzahl der angehörten Stimmen äußerte sich kritisch bis ablehnend mit unterschiedlichen Begründungen. Aus kommunaler und sozialhilferechtlicher Perspektive wurde argumentiert, dass die Kommunen bei der Kostenschätzung nicht hinreichend mitgedacht worden seien und die Zusammenführung unter den aktuellen Finanzierungsbedingungen kaum umsetzbar erscheine. Aus dem Bereich der Selbstvertretung und der Behindertenhilfe kam der Hinweis, dass Sparmaßnahmen und ein gelingender inklusiver Umbau einander ausschließen, ebenso wie das Fehlen von Schutzregelungen aus dem SGB IX gegen Verschlechterungen. Mehrere Stimmen lehnten den Entwurf in seiner Gänze ab, weil sie eine Absenkung sozialstaatlicher Schutzaufträge, eine Umkehr der Darlegungslast bei Rechtsansprüchen oder eine unzureichende Verankerung von Kinderrechten sahen.

Differenzierter argumentierten Stimmen wissenschaftlicher Institute: Sie sehen gute Ansätze und plädieren gegen einen Stopp des Verfahrens, fordern aber substanzielle Weiterdiskussion im Dialog mit Ländern und Kommunen. Aus juristisch-fachlicher Perspektive wurde der Entwurf als solide Grundlage bezeichnet, deren Diskussion aber durch die Einsparlogik überlagert sei: Es gebe keine erkennbare Verbindung zwischen Kosteneinsparung und konkreten Regelungen, der Kostendruck werde unabhängig vom Gesetz weiter bestehen. Aus dem Bereich der Erziehungshilfen wurde unterstrichen, dass der breite Beteiligungsprozess Spuren im Entwurf hinterlassen habe aber zugleich werde der Anspruch auf bedarfsgerechte individuelle Hilfen durch eine zu starke Infrastrukturorientierung gefährdet. Aus dem Ministerium kam der Hinweis, dass der Entwurf das Ergebnis eines Beteiligungsprozesses mit über 4.000 Beteiligten sei und es nun um die „letzte Chance“ gehe, die Reform tatsächlich umzusetzen.

Vorrang infrastruktureller Hilfen

Der zweite zentrale Streitpunkt war der im Entwurf vorgesehene Vorrang infrastruktureller Angebote vor individuellen Hilfen. Die Kritik kam aus unterschiedlichen Richtungen, war aber inhaltlich auffallend einheitlich: Der Vorrang drohe, individuelle Rechtsansprüche und passgenaue Hilfen zu verdrängen. Vielfach wurde eine Streichung oder grundlegende Umformulierung der Regelung gefordert. Wiederholt wurde auf die Spannung zwischen fachlicher und fiskalischer Logik hingewiesen. Wenn Kommunen unter Kostendruck über den Einsatz infrastruktureller statt individueller Hilfen entscheiden, geraten Kinder mit komplexen Bedarfen ins Hintertreffen.

Konstruktive Hinweise zielten auf einen gesetzlich verankerten Marker für individuelle Rechtsansprüche, auf Investitionen in Kita-Sozialarbeit und Erziehungs- und Familienberatung sowie auf einen klugen Umgang mit Pooling-Modellen. Voraussetzung wäre ein deutlich aktiverer Ausbau der Kinder- und Jugendhilfeplanung. Aus dem Ministerium wurde signalisiert, dass eine zweite Reformstufe folgen solle, die Finanzierungsstrukturen klärt; der Vorrangbegriff solle so verstanden werden, dass Einzelfallhilfen nicht ausgespart werden (was die aktuelle Lesart des Gesetzes aber nicht zulässt).

Bildungsassistenz und Pooling

Besonders kontrovers wurde die geplante Umstellung der Schulbegleitung auf eine „infrastrukturelle Bildungsassistenz“ diskutiert. Aus dem Bereich der Behindertenhilfe wurde geschlossen davor gewarnt, dass individuelle Ansprüche auf Schulassistenz durch pauschale Pooling-Lösungen ersetzt werden könnten. Wer Eins-zu-eins-Begleitung brauche, könne mit Drei-zu-eins-Modellen unterversorgt sein. Aus Regionen mit Pooling-Erfahrung kam differenzierterer Zuspruch: Pooling könne unter klar definierten Bedingungen ein sinnvolles Instrument sein, sofern Wunsch- und Wahlrecht gewahrt blieben.

Unbegleitete minderjährige geflüchtete Kinder- und Jugendliche

Für unbegleitete minderjährige Geflüchtete – im Gesetzesentwurf weiterhin als „unbegleitete minderjährige Ausländer“ bezeichnet – wurden aus dem Feld folgende Punkte besonders kritisch verhandelt. Bereits die Begriffswahl wurde als diskriminierend zurückgewiesen; gefordert wurde die Anpassung an „unbegleitete minderjährige Geflüchtete“, weil dies dem tatsächlichen Schutz- und Hilfebedarf der jungen Menschen entspricht.

Beim Verteilverfahren (§ 42a, 42b) wurde kritisiert, dass die Fristverlängerungen die strukturellen Probleme nicht lösen: Es fehlt nach wie vor eine vom Jugendamt unabhängige Interessenvertretung ab Tag eins, das Kindeswohl wird nicht hinreichend berücksichtigt, individuelle Bedarfe und soziale Bezüge geraten gegenüber Verteilquoten ins Hintertreffen.

Die Einführung einer Ortsbindung mit Bußgeldbewehrung (§ 42e, § 104) wurde in der Anhörung mit besonderer Schärfe abgelehnt. Sie widerspreche dem Förderauftrag des SGB VIII und stelle ein ausschließlich geflüchtete Minderjährige adressierendes Sanktionsinstrument dar.

Schließlich wurde aus diesem Bereich auch die Vorrangregelung kritisch eingeordnet: Bei unbegleiteten Minderjährigen besteht regelmäßig ein erzieherischer Bedarf, der durch Leistungen nach § 13 SGB VIII nicht zu decken ist. Versuche, geflüchtete junge Menschen unter abgesenkten Standards zu versorgen, hätten in den vergangenen Jahren bereits gezeigt, dass pauschale Lösungen weder bedarfsgerecht noch rechtlich tragfähig sind.

Care-Leaver

Aus dem Bereich der Selbstvertretung von Careleaver*innen kam ein eigenständiger Themenstrang in die Anhörung. Begrüßt wurde die grundsätzliche Weiterführung der inklusiven Reform sowie die Ablösung des Begriffs „Heimerziehung“ durch „betreute Wohnformen“. Die zentralen Forderungen zielten jedoch auf substanzielle Verbesserungen, die im Entwurf bislang fehlen oder zu unbestimmt bleiben. Beispielsweise ein Rechtsstatus Leaving Care. Die rechtliche Bindung an die Herkunftseltern erschwert Careleaver*innen den Zugang zu Sozialleistungen massiv – mit der Folge überproportionaler Betroffenheit durch Wohnungslosigkeit, Armut und psychische Krisen. Ein eigenständiger Rechtsstatus könnte hier diskriminierungsfreie Teilhabe absichern.

Aktuell unterscheiden sich Umfang und Ausgestaltung des Leistungskatalogs für Hilfen für junge Volljährige je nach Kommune und Sachbearbeitung erheblich. Verbindlich enthalten sein müssen Nachbetreuung und Coming-back-Optionen – für alle jungen Menschen, mit und ohne Behinderungen, einschließlich geflüchteter junger Volljähriger. Eine fiskalisch motivierte restriktive Bewilligungspraxis bei den individuellen Rechtsansprüchen nach § 41 ist rechtlich nicht haltbar, in der Praxis aber verbreitet.

KJHSRG Schnittstellen 1

Verfahren und nächste Schritte

Das Ministerium kündigte an, Rückmeldungen aus der Anhörung und den eingesandten Stellungnahmen zu prüfen und ggf. in den Entwurf einzuarbeiten und das Gesetz Ende Mai 2026 ins Bundeskabinett zu bringen, anschließend folgt das parlamentarische Verfahren. Selbstvertretungsorganisationen werden separat angehört, was in der Anhörung explizit versprochen wurde.

Inhaltliche Einordnung

Was die Anhörung sichtbar machte, ist eine altbekannte Spannung in der Kinder- und Jugendhilfe: das Verhältnis von individueller Bedarfslogik und kollektiver Infrastrukturlogik, von fachlicher und fiskalischer Steuerung. Beide Logiken sind nicht per se gegeneinander zu denken. In einer guten Hilfelandschaft ergänzen sie sich. Aber wenn der Vorrang infrastruktureller Hilfen ohne klare Schutzklauseln für individuelle Rechtsansprüche eingeführt wird, verschiebt sich das Gewicht in eine Richtung, die den Adressat*innen schadet. Die fast einhellige Kritik vieler Stimmen aus der Anhörung an genau diesem Punkt sollte das Ministerium ernst nehmen.

Aus systemischer Perspektive bleibt zudem zu fragen: Was bedeutet eine „Zusammenführung“, wenn unterschiedliche Systemlogiken – Hilfeplanung im SGB VIII, Bedarfsfeststellung im SGB IX – unter einem Dach koexistieren, ohne dass die Schnittstellen tatsächlich integriert werden? Eine echte Reform bräuchte mehr als ein gemeinsames Dach: Sie bräuchte eine gemeinsame fachliche Grammatik, in der individueller Bedarf, lebensweltliche Einbettung und infrastrukturelle Verlässlichkeit als zusammengehörige Dimensionen gedacht werden.

Kommentar zur Anhörung selbst

Auffällig war das Format der Anhörung selbst. Die Sitzung war nicht moderiert. Sieben Personen aus dem Ministerium mit unterschiedlichen verwaltungstechnischen Positionen und Funktionen hörten zu, gaben aber kaum Rückmeldungen zu den vorgetragenen Positionen. Es blieb unklar, welche Punkte des Entwurfs aus Sicht des Ministeriums noch veränderbar sind und welche als gesetzt gelten.

Mein Eindruck: Die einstimmig kritischen Punkte (etwa zur Vorrangregelung infrastruktureller Hilfen) wurden gehört, aber der eigentliche Kern der Kritik schien nicht in vollem Umfang aufgenommen zu werden. Das lässt mich fraglich zurück.

Beteiligung ist ein kommunikatives Format und Formate strukturieren, was hörbar wird und was nicht. Eine nicht moderierte Anhörung ohne dialogische Rahmung erzeugt eine Asymmetrie. Verbände tragen vor, das Ministerium nimmt entgegen. Was hier fehlt, ist die Rückkopplung, die aus einer Anhörung einen Verständigungsprozess machen würde. Wenn Beteiligung in dieser erlebten Form stattfindet, gerät sie in die Nähe eines Verfahrensritus – ein Schritt, der getan werden muss, ohne dass klar wird, welche Wirkung er entfaltet. Das muss nicht zwingend Absicht sein, aber es erzeugt eine Wirkung, die sich von außen schwer von einer beabsichtigten Distanz unterscheiden lässt.

Wie geht es weiter?

Die SG wird das parlamentarische Verfahren weiter begleiten und ihre Mitglieder über die Entwicklung informieren. Im Resonanzraum Jugendhilfe am 9. Juni 2026 zum Thema „Aktuellen Stunde“ : Das KJHSRG – Was kommt auf die Praxis zu?“ stellen wir gemeinsam mit der DGSF die Inhalte des Entwurfs und unsere Stellungnahme vor und kommen mit Ihnen in den Austausch zu den praktischen Auswirkungen.

Wann: 9.06.2026 – 19-20:30 Uhr

Wo: online über über Zoom: https://us02web.zoom.us/j/83667064947?pwd=hoaA9nJacqf0qpZATZVJu2hOACsQbf.1

Meeting-ID: 836 6706 4947

Kenncode: 533818

KJHSRG Zeitleiste

Stefan Vielmuth, Referent Ressort Kinder- und Jugendhilfe, Systemische Gesellschaft e.V.

Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf weiterer Verbände

Die folgende Übersicht bündelt die wichtigsten Stellungnahmen aus unterschiedlichen Bereichen des Feldes von den systemischen Fachverbänden über die Wohlfahrtspflege, die Behindertenverbände und die Selbstvertretungsorganisationen bis zu Wissenschaft und Jugendverbänden. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll eine Orientierung im breiten Feld ermöglichen.

Systemische Fachverbände

Systemische Gesellschaft (SG)Stellungnahme zum 1. KJHSRG, April 2026.  [Link]

DGSF und BAG ASDGemeinsame Stellungnahme zum 1. KJHSRG, April 2026.  [Link]

Dachverbände der Kinder- und Jugendhilfe

AGJ – Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und JugendhilfeWeichenstellung durch SGB-VIII-Reform: nicht auf übersteigerte Erwartungen zusteuern, 16.04.2026.  [Link]

Deutscher Verein für öffentliche und private FürsorgeStellungnahme der Geschäftsstelle, April 2026.  [Link]

DIJUF – Deutsches Institut für Jugendhilfe und FamilienrechtÜbersicht und Materialien zum 1. KJHSRG-E.  [Link]

Behindertenverbände und Selbstvertretung

Bundesvereinigung LebenshilfePressemitteilung und Stellungnahme zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe.  [Link]

BHP – Berufs- und Fachverband HeilpädagogikStellungnahme zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe (KJHSRG), 23.04.2026.  [Link]

Selbstvertretung und geflüchtete junge Menschen

Careleaver e.V.Stellungnahme zum Referentenentwurf des 1. KJHSRG, 15.04.2026.  [Link]

BuMF, Save the Children und Terre des HommesGemeinsame Stellungnahme zum 1. KJHSRG, 16.04.2026.  [Link]

Wohlfahrtsverbände, Träger und Berufsverbände

Der Kinderschutzbund BundesverbandStellungnahme zum 1. KJHSRG, April 2026.  [Link]

PFAD BundesverbandStellungnahme zum Entwurf des 1. KJHSRG, 17.04.2026.  [Link]

BAG Katholische JugendsozialarbeitStellungnahme zum Entwurf des 1. KJHSRG.  [Link]

LAK Mobile Jugendarbeit SachsenStellungnahme zum 1. KJHSRG, 22.04.2026.  [Link]

Wissenschaft und Fachgesellschaften

DGKJP, BAG KJPP und BKJPPGemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf des 1. KJHSRG.  [Link]

DVJJ – Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und JugendgerichtshilfenStellungnahme zum Referentenentwurf, 17.04.2026.  [Link]

Jugendverbände und Selbstorganisationen

Deutscher Bundesjugendring (DBJR)Stellungnahme zum 1. KJHSRG, April 2026.  [Link]