Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das satzungsgemäß höchste beschlussfassende Gremium in der Systemischen Gesellschaft. Sie tagt einmal jährlich regulär. Im Laufe der Geschichte der SG gab es darüber hinaus vier außerordentliche Mitgliederversammlungen, auf denen über die Qualität systemischer Weiterbildungen diskutiert wurde, sowie Veränderungen von Rahmenrichtlinien beschlossen wurden.

Stimmberechtigung

Auf der Mitgliederversammlung haben die Mitgliedsinstitute in Kammer 1 jeweils eine Stimme und die Einzelmitglieder in Kammer 2 jeweils auch eine Stimme. Beschlüsse bedürfen der Zustimmung aller Mitglieder, soweit sie nicht Fragen der Weiterbildung in den Mitgliedsinstituten betreffen.