Mitgliedsinstitut werden

Die Systemische Gesellschaft prüft die Aufnahme neuer Mitgliedsinstitute sehr sorgfältig. Neben den formalen Voraussetzungen legt der Verband Wert darauf, dass ein Institut Interesse an der Systemischen Gesellschaft als Verband zeigt und sich über die angebotenen Weiterbildungen hinaus für die Verbreitung systemischen Denkens und Handelns engagiert.

Damit ein Aufnahmeantrag auf der SG-Mitgliederversammlung abgestimmt werden kann, muss mindestens ein halbes Jahr vor der MV der vollständige Antrag bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Aufnahmekriterien

Hauptaugenmerk bei der Aufnahme eines Institutes liegt auf der systemischen Ausrichtung.

Weitere Voraussetzungen sind:

a) Dem Aufnahmegremium liegen vollständige Unterlagen des Institutes vor, die mit dem Antrag zur Aufnahme in der Geschäftsstelle eingereicht wurden.

b) Die fachliche und juristische Eigenständigkeit des Institutes ist durch eine entsprechende Rechtsform sichergestellt. Bei Instituten, die sich in einer institutionellen Trägerschaft befinden (z. B Hochschulen, Kirche) und somit keine juristische Unabhängigkeit vorliegt, muss gesondert geprüft werden, ob sich durch die Trägerschaft Abhängigkeiten ergeben, die den Zielen der SG entgegenstehen. Insbesondere muss die Freiheit der Lehre gewährleistet sein. Das Institut und der Träger erkennen die Ethikrichtlinien der SG an. Andernfalls ist eine Aufnahme nicht möglich.

c) Für die Vollmitgliedschaft muss das Institut über mindestens drei SG Lehrende verfügen.

d) Mindestens zwei Durchgänge eines Weiterbildungskurses, der den SG-Rahmenrichtlinien entspricht, sind bereits abgeschlossen und ein dritter Kurs hat begonnen. Diese Weiterbildungen lassen das inhaltliche Profil des Institutes erkennen und sie werden in vollständiger inhaltlicher, wirtschaftlicher und organisatorischer Verantwortung des Institutes durchgeführt.

e) Mit der Antragstellung legt das beantragende Institut zwei schriftliche Bürgschaften vor.

Für die Bürg_innen gilt

  • beide müssen Mitglied in der SG sein
  • sie dürfen nicht Mitglieder des Aufnahmegremiums sein
  • beide müssen Lehrende_r an einem SG-Institut sein
  • die Bürgschaften müssen als Teil des Antrages in schriftlicher Form vorliegen.

Wir erwarten, dass sich der/die jeweilige Bürge/in durch verschiedene Aktivitäten ein ausreichendes Bild von der inhaltlichen Arbeit des Instituts gemacht hat und dieses in der Bürgschaft erkennbar dargestellt ist. Die Bürg_innen stellen die Bürgschaftserklärung persönlich in der MV vor.

Anwartschaft

Anwartschaft kann der Vollmitgliedschaft vorausgehen. Diese ist dann in einem Aufnahmeverfahren zu nutzen, wenn Institute, die ein innovatives und zukunftsweisendes systemisches Konzept anbieten, noch nicht alle formalen Kriterien erfüllen, um als Vollmitglied in die SG aufgenommen zu werden. Dann kann auf Empfehlung des Aufnahmegremiums durch die Mitgliederversammlung -Kammer 1- eine Anwartschaft angeboten werden. Sie eröffnet die Möglichkeit, als nicht stimmberechtigtes Mitglied an den Versammlungen der SG teilzunehmen, um etwa deren Kultur kennen zu lernen, bis alle formalen Aufnahmekriterien erfüllt sind.

Kosten für einen Aufnahmeantrag

Wenn Sie die Aufnahme für Ihr Institut in die Kammer 1 der Systemischen Gesellschaft (SG) beantragen möchten, ist eine Bearbeitungsgebühr von 100,- Euro zu überweisen (Kontoverbindung: GLS Gemeinschaftsbank eG, BIC: GENODEM1GLS, IBAN: DE97 4306 0967 4053 3792 00).

Nach einer Vorprüfung werden für die ausführliche Prüfung durch das Aufnahmegremium noch einmal 500,- Euro Bearbeitungsgebühr fällig.

Hier finden Sie das ausführliche Informationsblatt mit Antragsformular zur Aufnahme von Instituten in Kammer 1 der Systemischen Gesellschaft und eine Übersicht über den Ablauf des Aufnahmeprozesses.