Systemische Therapie auf dem Weg zur Kassenleistung – IQWiG veröffentlicht Prüfbericht

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat seinen Abschlussbericht veröffentlicht, der eine Vielzahl von „Hinweisen“ und „Anhaltspunkten“ für den Nutzen von Systemischer Therapie als Psychotherapieverfahren bei Erwachsenen bescheinigt. Mehr als 40 methodisch hochwertige Studien dürften damit den Grundstein für die Aufnahme Systemischer Therapie in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherungen gelegt haben. Die beiden systemischen Fachverbände Systemische Gesellschaft (SG) und Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) fordern den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nun auf, Systemische Therapie allen Patientinnen und Patienten zugänglich zu machen.

Nach rund dreijähriger Arbeit hat das IQWiG am 24. Juli seinen Abschlussbericht zum Prüfverfahren „Systemische Therapie bei Erwachsenen als Psychotherapieverfahren“ veröffentlicht. Wie bereits der 2016 erschienene Vorbericht des IQWiG belegt auch der mehr als 800 Seiten umfassende Abschlussbericht auf der Grundlage evidenzbasierter Medizin den Nutzen von Systemischer Therapie bei zentralen Störungsbereichen. Aufgrund der wissenschaftlichen Stellungnahme der systemischen Fachgesellschaften wurde die Basis der eingeschlossenen Wirksamkeitsstudien im Vergleich zum Vorbericht noch einmal verbreitert.

Eine Nutzen-Schaden-Abwägung, wie man sie inzwischen aus Berichten über Arzneimittelstudien kennt, konnte das IQWiG nicht vornehmen, da bei Psychotherapieverfahren kaum Daten zu unerwünschten Nebenwirkungen vorliegen. Dies ist ein Fingerzeig: Die Psychotherapieforschung wird in Zukunft verstärkt auch unerwünschte Wirkungen erfassen müssen, damit der nachweisbare Nutzen gegen mögliche unerwünschte Ereignisse besser abgewogen werden kann.
Systemische Therapie ist bereits seit 2008 wissenschaftlich anerkannt und kommt in zahlreichen Kliniken und Privatpraxen zur Anwendung. Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung steht Systemische Therapie bislang ambulant noch nicht zur Verfügung. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme von Systemischer Therapie in den Leistungskatalog der Krankenkassen liegt nun beim G-BA, dem obersten Selbstverwaltungsorgan von Leistungserbringern und Krankenkassen.

„Wir hoffen, dass der G-BA seine Entscheidung bald trifft, damit Systemische Psychotherapie nicht mehr nur privat zahlenden Patientinnen und Patienten zur Verfügung steht“, so Dr. Björn Enno Hermans, erster Vorsitzender der DGSF. Dr. Ulrike Borst, erste Vorsitzende der SG ergänzt: „International ist Systemische Therapie in der Behandlung von Menschen mit psychischen Krankheiten weit verbreitet. Wir freuen uns, wenn man in Deutschland hier bald nachzieht.“

verantwortlich:

Sebastian Baumann, SG
Brandenburgische Str. 22
10707 Berlin
Fon 030 53 69 85 04 | Fax 030 53 69 85 05
E-Mail: sbaumann@systemische-gesellschaft.de
www.systemische-gesellschaft.de

Bernhard Schorn, DGSF
Jakordenstraße 23
50668 Köln
Fon 0221 61 31 33 | Fax 0221 9 77 21 94
E-Mail: schorn@dgsf.org
www.dgsf.org

Lesen Sie hier den Abschlussbericht des IQWiG: https://www.iqwig.de/download/N14-02_Abschlussbericht_Systemische-Therapie-bei-Erwachsenen_V1-0.pdf

Hier finden Sie die Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer dazu: http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/wirksamkeit-1.html

Hier finden Sie die Pressemitteilung des Bundesverbandes der Vertragspsychotherapeuten: https://systemische-gesellschaft.de/wp-content/uploads/2017/08/bvvpPM-Systemische-Therapie.pdf