Die Systemische Gesellschaft nimmt Stellung: Rückschritt statt „Reform“ des SGB VIII

Der „Reformentwurf“ des SGB VIII als trojanisches Pferd für Kostensenkungen und paternalistische Steuerungsideen

Nachdem die „Reform“ lange Zeit eher in intransparenten kleinen Zirkeln erdacht, beraten und auf den Weg gebracht wurde, ist nun endlich ein breiterer Diskurs darüber in Gang gekommen. Vielfältige Kritik kommt vor allem aus den Fachverbänden, die sich in der Kinder- und Jugendhilfe engagieren.

Die SG bezieht hier Stellung als systemischer Fachverband und benennt vorrangig die zentralen Kritikpunkte, bei denen die Intentionen und Formulierungen der „Reform“ systemischen Ideen und Vorgehensweisen zuwiderlaufen.

1.

Als Grundidee wird dem „Reformwerk“ der inklusive Gedanke vorangestellt. Ein taktisch geschicktes Manöver, bei dem der Begriff „Inklusion“ eine kritische Betrachtung zunächst eher ausbremst, da die Meisten der Grundidee, allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, positiv gegenüberstehen.
Es wird bei näherer Betrachtung aber schnell klar, dass die „Reform“ hier weniger die Verbesserung der Lebensverhältnisse der Betroffenen zum Ziel hat (auch die Behindertenverbände sehen manches kritisch), sondern die „Inklusion“ sprich Zusammenführung zweier unterschiedlicher Systeme betreiben will: der Kinder- und Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung, bisher im SGB VIII (KJHG) gesetzlich geregelt) und der „Eingliederungshilfen“ für behinderte Menschen (bisher SGB XII).
Derartige Fusionen haben bekanntlich ihre Risiken, insbesondere, wenn es um unterschiedliche Kulturen geht.

  • Die Jugendhilfe ist heutzutage vom Anspruch her stark systemisch geprägt. Sie folgt eher sozialpädagogischen bzw. psychosozialen Denkmodellen, fokussiert familiale und andere soziale Systeme, interessiert sich für Beziehungsmuster, Ressourcenaktivierung und Lösungsideen der Betroffenen.
    Über den „Hilfebedarf“ bzw. die Ziele entscheidet man gemeinsam im Dialog, und, nicht zuletzt, kann das eigene Wirken, die Interaktion des Helfersystems mit den Klientensystemen reflektiert und hinterfragt werden.
  • Die „Leistungen zur Teilhabe“, wie die Behindertenhilfe nach dem Entwurf nun heißen soll, weisen eher eine Nähe zur medizinischen Sprachwelt und Logik auf. Im Vordergrund steht der einzelne „kranke“ Mensch (Behinderung wird als chronische Krankheit gesehen). Das heißt es muss eine Diagnose geben, die als Voraussetzung für eine „Leistungsberechtigung“ gilt. Und über den „Leistungsbedarf“ entscheiden Experten/innen.

Nun wäre eine Fusion solch unterschiedlicher Kulturen vielleicht möglich, wenn Unterschiede respektiert und ein guter Kompromiss erzielt würde. Im Entwurf der „Reform“ soll aber der Jugendhilfe Sprache und Logik der Eingliederungshilfe „inklusiv“ übergestülpt werden.

2.

Die Ersetzung des Wortes „Hilfe“ durch den Begriff „Leistung“, die vom BMFJS mit der Stärkung des Prinzips der Augenhöhe begründet wird, ist nicht nur eine sprachliche Verschiebung: Ein Mensch, der in Not ist, ruft nach „Hilfe“ und dann findet sich hoffentlich einer, der Hilfe leistet. Während der Begriff „Leistung“ eher an die „Bewilligung eines Antrags zur Bezuschussung von…“ erinnert, ist mit dem Begriff Hilfe auch immer eine Beziehung und eine Form der menschlichen Zuwendung verbunden! Den „Hilfebedarf“ wiederum kann der Hilfsbedürftige zumeist selbst am besten beschreiben und vor allem sind es immer die „Adressaten der Hilfe“, die entscheiden, ob etwas hilfreich ist oder nicht.  Nach dem „Reformentwurf“ droht nun aus dem bisherigen interaktiven Aushandlungsprozess eines Hilfeplans bzw. der Auftragsklärung ein bürokratisch standardisiertes Leistungsgenehmigungsverfahren zu werden, in dem der öffentliche Träger der Jugendhilfe einseitig definieren kann, was und in welchem Umfang als Hilfe gewährt wird. Es kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass ein solches Vorgehen sowohl zu vermehrten Eskalationen zwischen Eltern und Jugendamt als auch zu vermehrter Resignation bei den betroffenen Familien führt. Leidtragende wären die Kinder.So dominiert ein betriebswirtschaftliches Denken den Entwurf und verrät das unter idealisierenden Begriffen versteckte Motiv der „Reformer“: Man will Geld einsparen und die Kosten reduzieren! Dies umso mehr vor dem Hintergrund der Bemühungen von Finanzpolitikern auf Bundes- und Landesebene, durch eine Öffnungsklausel in den Bund-Ländervereinbarungen eine Jugendhilfe nach Kassenlage zu ermöglichen. Die Kolonisierung der Jugendhilfe durch die BWL-Logik schreitet weiter voran und produziert der Grundmotivation zum Trotz wahrscheinlich am Ende auch noch höhere Verwaltungs- und gesellschaftliche Kosten.

3.

Die Betreiber der „Reform“ bemühen neben dem Inklusionsbegriff vor allem eine weitere Vokabel: „Vom Kind her denken“. Bei kritischer Prüfung kann aber auch dieser Satz, der ja ebenso erstmal kaum auf Widerspruch stoßen wird, als vorgeschoben entlarvt werden. Im Wesentlichen wird er nur missbraucht, um Elternrechte abzuschaffen und die Position der Experten/innen, die ja dann die „Leistungsbedarfe“ für die Kinder definieren, zu stärken. Die Interessen und Anliegen von Kindern und Eltern sollten aber nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern die Eltern als zentrale Partner und wichtigste Ressource für das Kindeswohl mit allen vorhandenen Möglichkeiten gefördert werden. Kindeswohl stellt sich da am ehesten ein, wo „Elternwohl“ nicht aus dem Blick gerät.
Aus unserer Sicht begibt sich die Reform bezogen auf Artikel 6 Abs. 2 GG und den darauf aufbauenden Regelungen des BGB §1631 auch juristisch auf sehr dünnes Eis. Denn schließlich ist dort geregelt, dass die Eltern für Kindeswohl und Kinderschutz verantwortlich sind und nur im Falle des Misslingens die staatliche Gemeinschaft darüber wacht.

4.

Und noch ein vierter Begriff, der traditionell spontane Zustimmung findet, wird für andere (Spar)Ziele instrumentalisiert: die Sozialraumorientierung. Während die Grundidee eine Orientierung an den Interessen der Bürger und Bürgerinnen(!) eines Wohnviertels zur Leitschnur des Handelns machte, werden diese von den modernen Apologeten des „Sozialraumes“ gar nicht mehr befragt oder in anderer Form einbezogen. Im „Reformentwurf“ wird die „Sozialraumorientierung“ nur benutzt, um das Recht auf und die Angebote für individuelle Einzelfallhilfen zu schwächen. Wo infrastrukturelle und Gruppenangebote vorgehalten werden, sind in Zukunft Einzelfallhilfen nachrangig.

Das halten wir in den Auswirkungen gerade bei der Arbeit mit resignierten Familien für fatal. Diese benötigen ausreichend ausgestattete, hoch qualifizierte und entsprechend bezahlte aufsuchende Hilfen, da sie anders kaum für einen Prozess der Wiederaneignung von Selbstverantwortung und Selbstwert zu erreichen sind.

Fazit: Die „Reformer“ schmücken ihr trojanisches Pferd mit den vier edlen Flaggen: Inklusion, Augenhöhe, Kindeswohlorientierung und Sozialraumorientierung.

Im Innern des Pferdes warten Kostendämpfung, Expertokratie, individualistische und krankheitsorientierte Weltbilder und bürokratisches Verwaltungsdenken darauf, im Dunkel der Nacht die Stadt der Jugendhilfe einzunehmen.

Wir fordern alle Systemiker/innen auf, in ihren jeweiligen Berufswelten engagiert und gemäß ihren Möglichkeiten ihre Stimme gegen diese „Reform“ zu erheben und den Widerstand zu organisieren und zu unterstützen.

 

Berlin, November 2016

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Die SG-Stellungnahme als pdf-Datei

Die SG-Pressemitteilung als pdf-Datei

 

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SGB VIII-“Reform”