25.09.2024

Frist für Antragstellung eines Weiterbildungs- oder Lehrendennachweises endet am 30. September

Die Frist für die Beantragung eines Weiterbildungs- oder Lehrendennachweises endet am 30. September.
Wenn Sie noch einen Nachweis beantragen möchten, müssten Sie bitte Ihre Unterlagen rechtzeitig und vollständig im internen Mitgliederbereich hochladen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für die Beantragung im internen Mitgliederbereich einloggen müssen.

Für die Beantragung ist es relevant, dass Sie alle Seiten des Zertifikates des Weiterbildungsinstitutes einreichen und gegebenenfalls die Urkunde Ihres Fach-/Hochschulabschlusses. Die Äquivalenzbescheinigungen werden von den SG-Instituten ausgestellt.