SG-Qualitätssiegel für systemisch arbeitende Einrichtungen und Einrichtungseinheiten im therapeutischen, beraterischen, (sozial-) pädagogischen oder klinischen Arbeitsfeld

Sie sind

  • ein Träger der Jugend-, Alten- oder Suchthilfe, eine Klinik oder eine andere Einrichtung oder Einrichtungseinheit mit sozialen Aufgaben oder Bildungsauftrag
  • eine Behörde, wie z. B. ein Jugend- oder Sozialamt, ein Jobcenter oder eine weltanschaulich geprägten Organisation

und möchten nach außen sichtbar machen, dass Sie sich dem systemischen Ansatz verpflichtet fühlen?

Dann haben Sie jetzt die Möglichkeit, sich mit dem SG-Qualitätssiegel zu zertifizieren.

Vorteile des SG-Qualitätssiegels

  • Mit einem SG-Qualitätssiegel erleichtern Sie Entscheidungsträger_innen, Kund_innen und Klient_innen die Orientierung in der Angebotsvielfalt. Qualität ist für den Entscheidungsprozess ein ausschlaggebendes Kriterium und sichert Wettbewerbsvorteile.
  • Qualitätssicherung der eigenen Einrichtung sowie Imagepflege und Imageförderung.
  • Sie erhalten die Möglichkeit zum kontinuierlichen fachlich-systemischen Austausch im Rahmen der Qualitätszirkel der SG und mit anderen SG-zertifizierten Einrichtungen.
  • Sie erhalten die Möglichkeit zum Mentoring durch SG–Institute und zur Vernetzung im systemischen Fachverband.
  • Sie erhalten Vergünstigungen für die Teilnahme an SG-Tagungen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Christiane Liedholz: cliedholz@systemische-gesellschaft.de

 

Kriterien zur Vergabe des SG-Qualitätssiegels

  • Mindestens 50 % der Mitarbeiter_innen auf Leitungsebene haben eine systemische Weiterbildung* absolviert (wenigstens 500 Unterrichtseinheiten).
  • Mindestens 50 % der Mitarbeiter_innen auf Fachebene haben eine systemische Weiterbildung* von wenigstens 90 Unterrichtseinheiten absolviert

(* Die Weiterbildung wurde unter der Leitung von Lehrenden absolviert, davon 75% von Lehrenden mit SG- oder DGSF-Nachweis. Die Weiterbildung ist durch ein SG/DGSF-   Weiterbildungsinstitut bescheinigt.)

  • Es finden kontinuierlich kollegiale Intervisionen und systemische Supervisionen durch SG- bzw. DGSF-zertifizierte Supervisor_innen statt.
  • Im Rahmen eines regelmäßigen Austausches finden aktuell oder zukünftig Treffen mit Vertreter_innen eines SG–Instituts oder mindestens einer anderen systemisch arbeitenden Einrichtung statt.
  • Ihr Leitbild und Ihre Arbeitskultur sind mit den Ethik-Richtlinien der SG kompatibel.
  • Die systemische Haltung wird in Form von Ressourcen-, Lösungs- und Kundenorientierung gelebt; die Partizipation aller Kooperationspartner_innen ist gewährleistet.

> Hier kommen Sie zu den SG-Ethikrichtlinien

 

 

Vier Schritte zum SG-Qualitätssiegel

  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie die Unterlagen per E-Mail oder per Post bei der Systemischen Gesellschaft ein.
  • Das SG-Qualitätssiegel Gremium prüft Ihren Antrag und schlägt ggf. einen Besuchstermin zur Prüfung vor.
  • Die Qualitätsprüfung des Gremiums findet vor Ort in Ihrer Einrichtung statt.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihr SG-Qualitätssiegel der Systemischen Gesellschaft.

Für die Zusendung des Antragsformulars wenden Sie sich gerne an Christiane Liedholz: cliedholz@systemische-gesellschaft.de

Die Kosten wurden in Relation zu der Größe der zu zertifizierenden Einrichtung festgelegt und beginnen bei 1500,00€.

Termine und Gültigkeit

Das SG-Qualitätssiegel kann jederzeit beantragt werden.

Das SG-Qualitätssiegel wird Ihnen für den Zeitraum von drei Jahren verliehen. Die Beibehaltung der Qualitätsstandards liegt in Ihrer Verantwortung.
Nach drei Jahren haben Sie die Möglichkeit, sich zu rezertifizieren. Dazu findet erneut eine Überprüfung in der Einrichtung statt.