FAQs

Zu SG-zertifizierten Weiterbildungen in Systemischer Therapie (SG) und Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapie (SG)

Ich interessiere mich für eine Weiterbildung in Systemischer Therapie (SG) / Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapie (SG). Wo kann ich diese absolvieren?

Wenn Sie eine Weiterbildung in Systemischer Therapie (SG) / Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapie (SG) anstreben, können Sie diese an einem unserer Mitgliedsinstitute tun. Bundesweit bieten viele unserer Institute diese Weiterbildungen an.

Eine Übersicht der SG-Mitgliedsinstitute finden Sie hier.

Welche Vorteile bietet mir eine Weiterbildung in Systemischer Therapie / Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapie an einem SG-Institut?

Eine Weiterbildung an einem SG-zertifizierten Institut steht für hohe fachliche Qualität und professionelle Standards. Die SG setzt als einer der größten Fachverbände für Systemische Therapie, Beratung und Supervision im deutschsprachigen Raum seit über 30 Jahren Maßstäbe für Qualität in der systemischen Weiterbildung. Die von uns zertifizierten Weiterbildungen in Systemischer Therapie (SG) sowie Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapie (SG) basieren auf einer über Jahrzehnte gewachsenen Fachtradition. Diese hohe Qualität der Weiterbildungen wird durch unsere verbindlichen Rahmenrichtlinien gesichert. Die Lehrenden sind erfahrene Therapeut_innen mit SG-anerkannter Qualifikation, die systemische Theorie mit Praxis verbinden.

Aufgrund dieser Qualitätsstandards genießen die von uns zertifizierten Weiterbildungen in psychosozialen, therapeutischen und beraterischen Arbeitsfeldern ein hohes Ansehen.

Welche Vorteile bietet mir ein SG-Weiterbildungsnachweis in Systemischer Therapie (SG) / Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapie (SG)?

Der Weiterbildungsnachweis in Systemischer Therapie (SG) bzw. Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapie (SG) kann nach Abschluss Ihrer Weiterbildung an einem unserer Mitgliedsinstitute bei uns beantragt werden und dient als offizieller Nachweis hochqualitativer systemischer Weiterbildungen. Ein SG-Weiterbildungsnachweis bietet konkrete Vorteile für:

  • Bewerbungen in psychosozialen Einrichtungen, Kliniken, Beratungsstellen oder Praxen, die systemische Qualifikationen voraussetzen
  • Zulassung zu weiterführenden systemischen Qualifikationen oder Mitgliedschaften (z. B. Supervisions-Weiterbildung, SG-Mitgliedschaft)
  • Anerkennung durch Arbeitgeber:innen, Träger, Kooperationspartner:innen oder Fachstellen (z.B. die DRV im Bereich Suchttherapie)
  • Positionierung im freien Berufsfeld, z. B. bei der eigenen Praxisgründung oder in multiprofessionellen Teams

Ein SG-Weiterbildungsnachweis signalisiert zudem die Anerkennung der Ethikrichtlinien der SG und somit die Ausübung einer verantwortungsvollen und professionellen systemischen Praxis.

Welche Möglichkeiten bieten sich Personen mit einer Weiterbildung in Systemischer Therapie (SG) / Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapie (SG)?

Personen ohne Approbation, die eine Weiterbildung in Systemischer Therapie (SG) oder Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie (SG) absolviert haben, haben das Wissen und die Kompetenzen erworben, um  in verschiedenen Kontexten systemisch-therapeutisch zu arbeiten. Das heißt, sie können gemeinsam mit Klient_innen-Systemen Prozesse gestalten, die vorhandenen Ressourcen und Lösungen im System nutzbar machen und in Krisen und Belastungssituationen Veränderungen anregen.

Die vom Fachverband zertifizierte Weiterbildungen in Systemischer Therapie und Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapie sind somit für Fachkräfte in unterschiedlichen psychosozialen Feldern nützlich, wie z.B. der Kinder- und Jugendhilfe, der Suchttherapie, der Soziotherapie oder im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit in eigener Praxis. Die genauen Tätigkeiten können vielfältig sein und sind vom jeweiligen (angestrebten) Berufs- und Anwendungsfeld abhängig.

In vielen psychosozialen Arbeitsfeldern gilt die Weiterbildung in Systemischer Therapie (SG) / Systemische Kinder- udn Jugendlichentherapie (SG) als Qualitätsmerkmal und ist mit beruflichen Vorteilen verknüpft, wie z.B. in der Aufsuchenden Familientherapie oder der Suchttherapie.

 

Kann ich mit einer Weiterbildung in Systemischer Therapie (SG) / Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapie (SG) Psychotherapie anbieten oder eine Approbation erwerben?

Für Systemiker_innen ohne Approbation sind dabei folgende Punkte zu beachten:

  • Eine Weiterbildung in Systemischer Therapie nach SG-Rahmenrichtlinien verschafft keine Heilkundeerlaubnis. Die Ausübung der Heilkunde, d.h. in diesem Fall die Anwendung der Systemischen Therapie als Psychotherapie-Verfahren, das auf die Linderung von psychischen Störungen abzielt, ist ohne Approbation nur über eine zusätzliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz möglich.
  • Eine Weiterbildung in Systemischer Therapie berechtigt nicht zur Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen; dies ist approbierten Psychotherapeut_innen und Mediziner_innen vorbehalten (siehe unten).

Kann ich mit einer Weiterbildung in Systemischer Therapie (SG) / Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapie (SG) Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen?

Die Weiterbildung in Systemischer Therapie (SG) / Systemischer Kinder- und Jgendlichentherapie (SG) bzw. die Weiterbildungsnachweise der SG berechtigen nicht zur eigenständigen Abrechnung therapeutischer Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen. Die Abrechnung Systemischer Therapie mit gesetzlichen Krankenkassen ist Psychotherapeut_innen und Mediziner_innen mit Approbation vorbehalten.

In bestimmten beruflichen Kontexten ist es dennoch möglich, Leistungen in Systemischer Therapie auch ohne Approbation im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen durchzuführen; hierzu zählen z.B. die Suchttherapie (finanziert über gesetzliche Krankenversicherungen oder Rentenversicherungen) oder die Soziotherapie (nach Heilmittelverordnung). In einigen Kontexten wird Systemische Therapie zudem von nicht-approbierten Fachkräften im Rahmen von Leistungen nach Sozialgesetzbuch VIII angeboten (z.B. im Rahmen Aufsuchender Familientherapie).

Für Systemiker_innen ohne Approbation, die selbstständig in eigener Praxis arbeiten, gibt es zudem die Möglichkeit, heilkundliche Systemische Therapie als private Leistung (d.h. auf Selbstzahlungsbasis) anzubieten; in Einzelfällen können Kostenerstattungen privater Krankenkassen möglich sein, dies ist jedoch vom konkreten Einzelfall abhängig und muss im Voraus beantragt werden.

Darf ich mich mit meiner Weiterbildung noch „Systemische_r Therapeut_in“ / „Systemische_r Kinder- und Jugendlichentherapeut_in“ nennen?

Die Anerkennung der Systemischen Therapie als Psychotherapie-Richtlinienverfahren führt häufig zu Unsicherheiten bei Personen ohne Approbation, welche Begriffe sie für die Beschreibung oder Bewerbung sie für sich nutzen können.

Generell gilt, dass die Begriffe „Therapeut“, „Therapie“ und „Systemische Therapie“ rechtlich nicht geschützt sind und prinzipiell auch von Personen ohne Approbation verwendet werden dürfen. Rechtlich geschützt ist hingegen die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut_in“, welche ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeut_innen bzw. Kinder- und Jugendpsychotherapeut_innen mit Approbation vorbehalten ist.

Durch die einmalige Überlappung der Anwendung des Verfahrens von approbierten und nicht-approbierten Systemiker_innen, ergeben sich dennoch Fragen, inwiefern die Begriffe „Systemische_r Therapeut_in“ / „Systemische Kinder- und Jugendlichentherapeut_in“ rechtlich (un)bedenklich sind.

Hierzu liegen unterschiedliche Einschätzungen vor, die den rechtlichen Graubereich dieser Thematik verdeutlichen.

Um die rechtliche Situation genauer einzuschätzen, hat der Vorstand der SG im Jahr 2025 ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten empfiehlt, dass Systemiker_innen ohne Approbation vorzugsweise die Verwendung der Weiterbildungs- bzw. Verfahrensbezeichnung „Systemische Therapie (SG)“ / „Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie (SG)“ verwenden um eindeutig zu kennzeichnen, dass es sich um die Leistungen einer nicht-approbierten Person handelt. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen approbierten und nicht-approbierten Systemiker_innen ausgeschlossen werden kann und vermeidet wettbewerbsrechtliche Konsequenzen; das Gutachten hebt jedoch auch Möglichkeiten der Nutzung dieser Begriffe hevor und schätzt strafrechtliche Konsequenzen als eher unwahrscheinlich ein.

Eine vorangegangene Einschätzung betont hingegen stärker die Möglichkeiten der Nutzung der Begriffe unter dem Aspekt des Berufsschutzes.

Zu Aus- und Weiterbildungen für Psychologische Psychotherapeut_innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut_innen

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Zu Aus- und Weiterbildungen für Mediziner_innen sowie (angehende) Fachärzte der P-Fächer

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