Der Auftrag der Systemischen Gesellschaft

Die Systemische Gesellschaft fördert systemisches Denken und Handeln in Beratung, (Psycho-) Therapie, Supervision, Coaching, Organisationsberatung und -entwicklung, Politikberatung, Pädagogik, Seelsorge und Pflege und all jenen Bereichen, in denen es um die professionelle Entwicklung und Gestaltung von Kommunikations- und Problemlösungsprozessen geht.

Ressort Qualität

Die Systemische Gesellschaft hat in einem umfassenden Diskussionsprozess einen Konsens über diese grundlegenden Qualitätsstandards hergestellt, der in verschiedenen Positionspapieren und Weiterbildungsrichtlinien festgehalten ist. Die Qualitätsstandards der SG-Institute sind einheitlich und wechselseitig anerkannt, so dass ein Übergang von einem SG-Institut zu einem anderen grundsätzlich problemlos gewährleistet ist.

Kontakt

Sandra Bachmann ist die Ansprechpartnerin für unsere Mitglieder. Sie begleitet und gestaltet aktuelle Entwicklungen in dem Ressort.


Anfragen und Anliegen per E-Mail an qualitaet@systemische-gesellschaft.de

Qualitätsstandards für SG-Institute:

Institute, die Mitglied in der Systemischen Gesellschaft (SG) werden möchten, müssen anspruchsvolle Aufnahmebedingungen erfüllen. Nach positiver Prüfung erfolgt zunächst die Aufnahme als Anwärterinstitut durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Die Vollmitgliedschaft kann frühestens nach einem Jahr beantragt und ebenfalls durch die Mitgliederversammlung verliehen werden.

Die SG-Institute sind in Qualitätszirkeln organisiert und verpflichten sich zur kontinuierlichen Qualitätssicherung im kollegialen Dialog. Sie beteiligen sich regelmäßig an den Qualitätstagen der SG sowie an Arbeitsgruppen und Ausschüssen des Verbandes.

Qualifikation der Lehrenden

Lehrpersonen, die in verantwortlicher Funktion systemische Weiterbildungskurse leiten, müssen über einen gültigen Nachweis der Systemischen Gesellschaft (SG) gemäß deren Rahmenrichtlinien verfügen.

Unabhängig davon sind die Weiterbildungsinstitute verpflichtet, sicherzustellen, dass mindestens 75% der durch Lehrende begleiteten Unterrichtseinheiten eines Curriculums von Personen durchgeführt werden, die über eine anerkannte Lehrbefähigung der SG oder der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) verfügen.

Qualitätsstandards für Fachleute:

Die Systemische Gesellschaft vergibt auf Antrag SG-Nachweise an Absolventinnen und Absolventen systemischer Weiterbildungsgänge, die an anerkannten SG-Instituten absolviert wurden. Informationen zu den SG-Weiterbildungsnachweisen finden Sie hier.

Die zuständigen Weiterbildungsgremien prüfen, ob die eingereichten Anträge den verbindlichen Qualitätsstandards der SG entsprechen – sowohl inhaltlich als auch formal. Diese Standards sind in den Rahmenrichtlinien der Gesellschaft festgelegt.

Darüber hinaus haben Fachpersonen die Möglichkeit, sich aktiv an den SG-Qualitätstagen der Kammer 2 zu beteiligen. Zudem fördern Regionalgruppen, Intervisions- und Supervisionsgruppen den kontinuierlichen fachlichen Austausch und die Qualitätssicherung im Dialog.

Ethik-Richtlinien

Die Ethik-Richtlinien der Systemischen Gesellschaft bilden die gemeinsam getragenen Grundsätze für das professionelle Handeln in der systemischen Praxis. Sie wurden erstmals im Jahr 2011 von der Mitgliederversammlung (MV) verabschiedet und seither zweimal überarbeitet und angepasst.

Aktuell befindet sich die Version aus dem Jahr 2017 in einer umfassenden Überarbeitung. Ein Beschluss über die aktualisierten Ethik-Richtlinien ist für die Mitgliederversammlung 2025 vorgesehen.

Beschwerdemanagement

Zur Qualitätssicherung gehört weiterhin ein professionelles Beschwerdemanagement. Neben der grundsätzlichen Zuständigkeit des Vorstandes für diese Aufgabe hat die Systemische Gesellschaft hierzu zwei weitere Organisationsformen etabliert:

Stelle für verzwickte Fälle und Ethik-Rat

Qualitätssiegel

Informationen zum Qualitätssiegel der Systemischen Gesellschaft finden Sie hier.