Qualitätsstandards für SG-Institute und Fachleute

Qualitätssicherung

Die Systemische Gesellschaft fördert systemisches Denken und Handeln in Beratung, (Psycho-) Therapie, Supervision, Coaching, Organisationsberatung und -entwicklung, Politikberatung, Pädagogik, Seelsorge und Pflege und all jenen Bereichen, in denen es um die professionelle Entwicklung und Gestaltung von Kommunikations- und Problemlösungsprozessen geht.

Qualitätsstandards für SG-Institute und Fachleute

Ein erstes Kriterium zur Qualitätssicherung ist eine umfangreiche Prüfung der an einer Mitgliedschaft interessierten Weiterbildungsinstitute.

Will ein Institut Mitglied in der Systemischen Gesellschaft werden, muss es die strengen Aufnahmebedingungen erfüllen, um durch Beschluss der Mitgliederversammlung zunächst die Anwartschaft und frühestens ein Jahr später die Vollmitgliedschaft zu erwerben.

Darauf aufbauend vergibt die Systemische Gesellschaft in einem zweiten Schritt auf Antrag SG-Nachweise an die Absolventen_innen entsprechender Weiterbildungsgänge der SG-Institute.

Die Weiterbildungsgremien der Gesellschaft prüfen die Anträge, ob diese den einheitlichen, inhaltlich und formal vom Verband vorgegebenen Qualitätsstandards (festgeschrieben in den Rahmenrichtlinien) entsprechen.

Erarbeitung fachlicher Standards

Die Systemische Gesellschaft hat in einem umfassenden Diskussionsprozess einen Konsens über diese grundlegenden Qualitätsstandards hergestellt, der in verschiedenen Positionspapieren und Weiterbildungsrichtlinien festgehalten ist. Die Qualitätsstandards der SG-Institute sind einheitlich und wechselseitig anerkannt, so dass ein Übergang von einem SG-Institut zu einem anderen grundsätzlich problemlos gewährleistet ist.

SG-Nachweise

Auf der Basis der Rahmenrichtlinien vergibt die Systemische Gesellschaft zur Zeit Nachweise für Absolventinnen und Absolventen systemischer Aus- und Weiterbildungsgänge in Systemischer Therapie, Beratung, Supervision, Coaching sowie Kinder- und Jugendlichentherapie.

Auch die Lehrenden an den Weiterbildungsinstituten benötigen einen eigenen SG-Nachweis gemäß den Rahmenrichtlinien der Systemischen Gesellschaft, um einen Weiterbildungskurs verantwortlich durchführen zu können.

Die SG-Institute verpflichten sich, mindestens 75% der dozentenbegleiteten Weiterbildungsstunden des Curriculums mit  SG/DGSF-geprüften Lehrenden zu besetzen.

Informationen zu den SG-Weiterbildungsnachweisen finden Sie hier.

Beschwerdemanagement

Zur Qualitätssicherung gehört weiterhin ein professionelles Beschwerdemanagement. Neben der grundsätzlichen Zuständigkeit des Vorstandes für diese Aufgabe hat die Systemische Gesellschaft hierzu zwei weitere Organisationsformen etabliert: die Stelle für verzwickte Fälle und den Ethik-Rat.

Qualitätssiegel

Informationen zum Qualitätssiegel der Systemischen Gesellschaft finden Sie hier…>>>