Qualitätsstandards für SG-Institute und Fachleute
Qualitätssicherung
Die Systemische Gesellschaft fördert systemisches Denken und Handeln in Beratung, (Psycho-) Therapie, Supervision, Coaching, Organisationsberatung und -entwicklung, Politikberatung, Pädagogik, Seelsorge und Pflege und all jenen Bereichen, in denen es um die professionelle Entwicklung und Gestaltung von Kommunikations- und Problemlösungsprozessen geht.
Qualitätsstandards für SG-Institute und Fachleute
Ein erstes Kriterium zur Qualitätssicherung ist eine umfangreiche Prüfung der an einer Mitgliedschaft interessierten Weiterbildungsinstitute.
Will ein Institut Mitglied in der Systemischen Gesellschaft werden, muss es die strengen Aufnahmebedingungen erfüllen, um durch Beschluss der Mitgliederversammlung zunächst die Anwartschaft und frühestens ein Jahr später die Vollmitgliedschaft zu erwerben.
Darauf aufbauend vergibt die Systemische Gesellschaft in einem zweiten Schritt auf Antrag SG-Nachweise an die Absolventen_innen entsprechender Weiterbildungsgänge der SG-Institute.
Die Weiterbildungsgremien der Gesellschaft prüfen die Anträge, ob diese den einheitlichen, inhaltlich und formal vom Verband vorgegebenen Qualitätsstandards (festgeschrieben in den Rahmenrichtlinien) entsprechen.
Erarbeitung fachlicher Standards
Die Systemische Gesellschaft hat in einem umfassenden Diskussionsprozess einen Konsens über diese grundlegenden Qualitätsstandards hergestellt, der in verschiedenen Positionspapieren und Weiterbildungsrichtlinien festgehalten ist. Die Qualitätsstandards der SG-Institute sind einheitlich und wechselseitig anerkannt, so dass ein Übergang von einem SG-Institut zu einem anderen grundsätzlich problemlos gewährleistet ist.
SG-Nachweise
Auf der Basis der Rahmenrichtlinien vergibt die Systemische Gesellschaft zur Zeit Nachweise für Absolventinnen und Absolventen systemischer Aus- und Weiterbildungsgänge in Systemischer Therapie, Beratung, Supervision, Coaching sowie Kinder- und Jugendlichentherapie.
Auch die Lehrenden an den Weiterbildungsinstituten benötigen einen eigenen SG-Nachweis gemäß den Rahmenrichtlinien der Systemischen Gesellschaft, um einen Weiterbildungskurs verantwortlich durchführen zu können.
Die SG-Institute verpflichten sich, mindestens 75% der dozentenbegleiteten Weiterbildungsstunden des Curriculums mit SG/DGSF-geprüften Lehrenden zu besetzen.
Informationen zu den SG-Weiterbildungsnachweisen finden Sie hier.
Beschwerdemanagement
Zur Qualitätssicherung gehört weiterhin ein professionelles Beschwerdemanagement. Neben der grundsätzlichen Zuständigkeit des Vorstandes für diese Aufgabe hat die Systemische Gesellschaft hierzu zwei weitere Organisationsformen etabliert: die Stelle für verzwickte Fälle und den Ethik-Rat.
Qualitätssiegel
Informationen zum Qualitätssiegel der Systemischen Gesellschaft finden Sie hier…>>>
Wir diskutieren unsere neuen Ethik-Richtlinien
Wir haben im Ressort Qualität gemeinsam mit dem Ethik-Rat und dem Vorstand die Ethik-Richtlinien überarbeitet. Wir laden unsere Mitglieder herzlich ein, euer Feedback zur Überarbeitung der Ethik-Richtlinien mit uns zu teilen.
Dafür bieten wir drei Echo-Räume an:
Echo-Raum 1: Mittwoch, 26.02.2025 – digital – von 18:30 – 19:30 Uhr – ohne Anmeldung – Einwahldaten (Zoom) findet ihr im internen Mitgliederbereich
Echo-Raum 2: Donnerstag, 06.03.2025 – in Präsenz – von 18:30 – 20:00 Uhr – mit Anmeldung
Herzliche Einladung in die Geschäftsstelle für 15 Mitglieder
Damaschkestr. 4, 10711 Berlin
Anmeldung bitte schriftlich an: qualitaet@systemische-gesellschaft.de
Echo-Raum 3: Mittwoch, 19.03.2025 – digital – von 18:30 – 19:30 Uhr – ohne Anmeldung – Einwahldaten (Zoom) findet ihr im internen Mitgliederbereich
Ihr könnt an den Terminen nicht teilnehmen?
Gerne könnt ihr euer Feedback auch per Mail senden: qualitaet@systemische-gesellschaft.de.
Wir freuen uns auf eure Beiträge!