Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut_in
Novellierung des Psychotherapeutengesetzes
Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) regelt seit dem 1.1.1999 die Ausbildung zum Beruf des/ Psychotherapeut_in. Dabei wird unterschieden zwischen
- der Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in (KJP), der/die später Kinder und Jugendliche behandeln darf, mit der Zulassungsvoraussetzung Diplom in (Sozial-) Pädagogik oder Psychologie und
- zum/zur Psychologischen Psychotherapeut/in (PP), der/die später Erwachsene behandeln darf, mit der Zulassungsvoraussetzung Diplom in Psychologie.
Das PsychThG bedarf dringend einer Reform, entsprechend wurde das Reformvorhaben in den Koalitionsvertrag von CDU/CSU & SPD aufgenommen. Gründe hierfür sind u.a.:
- Die Zulassungsvoraussetzungen sind mit den neuen Master- und Bachelor-Abschlüssen nicht geregelt. Das führt dazu, dass in einigen Gegenden der Bachelor als Zulassung zur Psychotherapeutenausbildung anerkannt wird, während andernorts ein Masterabschluss gefordert ist.
- Bislang bleibt es den jeweiligen Kliniken überlassen, ob die fertig ausgebildeten Psycholog_innen / (Sozial)Pädagog_innen ihre ein- bis zwei jährige Pflichtausbildung in psychiatrischen Krankenhäusern bezahlt bekommen oder nicht. Zu Recht bezeichnen sich die PiAs, wie sie abgekürzt heißen, nicht als “Psychotherapeuten in Ausbildung” sondern als “Psychotherapeuten in Ausbeutung”. Wir unterstützen die Forderungen der PIAs nach gerechter Bezahlung.
- Die für die Heilberufe untypische Aufteilung der Approbation in eingeschränkte Approbationen: Nur für die Behandlung Kinder und Jugendlicher, nur für ein bestimmtes Verfahren, etc.
- Die herrschende Monokultur an deutschen Universitäten führt mit ihrer nahezu ausschließlichen Besetzung mit behavioral orientierten Lehrstühlen in Klinischer Psychologie dazu, dass die Studierenden keine anderen Verfahren im Studium kennenlernen.
SG und DGSF haben in einer gemeinsamen Stellungnahme auf die Kernpunkte hingewiesen, die eine Novellierung des PsychThG enthalten muss.
Meilenstein: Der Beschluss des 25. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT)
Am 14./15.11.2014 beschloss der 25. DPT, eine Novellierung des PsychThG zu fordern, indem bereits am Ende des Studiums die verfahrens- und altersunabhängige Approbation vergeben wird (ähnlich der Struktur der Ausbildung von Ärzten, deren Studium ebenfalls mit dem Erhalt der Approbation abschließt).
Die vom DPT geforderte Struktur sieht ein Psychotherapiestudium mit Erhalt der Approbation (Behandlungserlaubnis) als Ausbildung vor. Daran anschließend kann eine Weiterbildung in einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren absolviert werden. In den sozialrechtlich anerkannten Verfahren schließt die Weiterbildung mit der Fachkunde ab, d.h. mit der Möglichkeit, mit Krankenkassen abzurechnen.
Hier finden Sie den Beschluss des 25. DPT im Wortlaut (2 Seiten).
Zur Ausgestaltung der offenen Fragen zur Reform begann die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit dem sogenannten Transitionsprozess.
SG und DGSF bringen sich im Februar 2015 erneut mit einer Stellungnahme zur Novellierung ein.
Erste Entwürfe aus dem Gesundheitsministerium
Das für die Reform zuständige Bundesgesundheitsministerium (BMG) legte im Oktober 2016 ein erstes Eckpunktepapier zur Novellierung des PsychThG vor.
Gemeinsam mit elf weiteren Verbänden bezieht die SG Stellung zu diesen Eckpunkten. Positiv hervorzuheben sind:
- Die Festlegung auf die Lehre der vier Grundorientierungen im Studium
- Die Festlegung der praktischen Ausbildung im Studium auf mindestens drei wissenschaftlich anerkannte Verfahren
- Der angemessen hohe Praxisanteil im Studium
Im Juli 2017 geht das BMG einen Schritt weiter und veröffentlicht einen ersten Arbeitsentwurf zur Novellierung. Nicht nur aus unserer Sicht bedeutet er an entscheidenden Stellen eher einen Schritt zurück:
- Die Ausbildung soll nur an Universitäten und nicht auch an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (ehemals: FHs) absolviert werden können.
- Der Bezug auf die Lehre in allen vier Grundorientierungen (statt ausschließlich der verhaltenstherapeutischen) während des Studiums ist nicht mehr enthalten.
- Die Praxiszeiten während des Studiums wurden deutlich gekürzt.
- Es ist nicht klar, was ein_e Absolvent_in mit einem Bachelor-Abschluss in Psychotherapie anfangen kann. Da weniger Master- als Bachelor-Studienplätze zur Verfügung stehen werden, wird bei weitem nicht jede_r, der/die mit dem Berufsziel Psychotherapeut_in das Bachelor-Studium beginnt, auch einen Master-Studienplatz erhalten. Aber erst dieser führt zur Approbation.
- Weiterhin ungeklärt ist die zentrale Frage der Finanzierung.
In der seit September 2017 neuen Legislaturperiode wurde die Reform wieder in den Koalitionsvertrag mit aufgenommen. Als nächster Schritt steht die Veröffentlichung des Referentenentwurfes an.
Inzwischen liegen sowohl der Referentenentwurf als auch der Kabinettsentwurf vor.
SG und DGSF haben zu beiden Entwürfen Stellung genommen und werden bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 15.05.2019 vom DGSF-Vorsitzenden Dr. Björn Enno Hermans vertreten. Unsere konkreten Forderungen lesen Sie bitte in der gemeinsamen Stellungnahme.