Aufnahme Systemischer Therapie in die Weiterbildungsordnungen
Erweiterung der Musterweiterbildungsordnung der BPtK
Ein weiterer Meilenstein der vollständigen Einbindung Systemischer Therapie ins Gesundheitssystem war die Erweiterung der Musterweiterbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) auf dem 19. Deutschen Psychotherapeutentag 2011 in Offenbach. Den entsprechenden Antrag hatte die damalige berufspolitische Referentin von SG und DGSF, Anni Michelmann, eingebracht.
Bereits in einem anderen Psychotherapieverfahren ausgebildete approbierte KollegInnen können eine Weiterbildung in Systemischer Therapie absolvieren und den Zusatz „Systemische Therapie“ in ihrem Titel tragen. Dreiviertel aller Landespsychotherapeutenkammern haben ihre Weiterbildungsordnung bereits entsprechend geändert. Lediglich in der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer, in Niedersachsen und in Schleswig-Holstein steht dieser Schritt noch aus. Wir setzen uns dafür ein, dass Systemische Therapie in die Weiterbildungsordnungen aller Landeskammern aufgenommen wird.
Aufnahme von ST in die Länderkammern
Inzwischen ist Systemische Therapie bereits in die Weiterbildungsordnungen der Landeskammern von Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Saarland, Rheinland-Pfalz, Bremen, Hamburg und Hessen aufgenommen worden.
Die Weiterbildungsordnungen der verschiedenen Landeskammern sehen Sie hier:
Musterweiterbildungsordnung – Bund
Schleswig-Holstein
Hamburg
Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt)
Berlin
Bayern
Baden-Württemberg
Rheinland-Pfalz
Saarland
Nordrhein-Westfalen
Niedersachsen
Bremen
Hessen