Systemische Suchttherapie

Systemische Ansätze sind in vielen Kontexten der Suchthilfe bereits weit verbreitet, von der Prävention über die Beratung bis zur Rehabilitation.

Seit der Anerkennung der Systemischen Therapie als Psychotherapie-Richtlinienverfahren ist die Systemische Therapie auch als Ansatz von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) für die Suchttherapie anerkannt. Das bedeutet, dass es möglich ist, eine systemische Vertiefung in der Weiterbildung zur Suchttherapeut*in zu wählen.

Was die Systemische Therapie ausmacht und wie die Systemische Therapie in der Praxis der Suchthilfe eingesetzt wird, wird in unserer Info-Broschüre „Der systemische Ansatz und seine Praxisfelder“ auf den Seiten 41 bis 45 beschrieben.

Anerkennung als Suchttherapeut*in: Weiterbildung in Systemischer Therapie als Baustein

Für die Weiterbildung in der Suchttherapie gibt es verschiedene Möglichkeiten. Neben den von der DRV anerkannten Curricula werden nun auch von der SG zertifizierte Weiterbildungen in Systemischer Therapie von der DRV als Basis für eine Tätigkeit als Suchttherapeut*in akzeptiert.

Das heißt, dass Fachpersonen mit Interesse an suchttherapeutischen Arbeitsfeldern auch eine Weiterbildung in Systemischer Therapie an einem SG-Mitgliedsinstitute absolvieren können. Die Mitgliedsinstitute der SG verfügen über eine lange Tradition in der Systemischen Therapie und bieten eine fundierte und etablierte Grundlage für das systemisch-therapeutische Arbeiten in verschiedenen Kontexten wie der Suchthilfe und -therapie. Die Zertifizierung durch die SG als Fachgesellschaft sichert die Qualität der Systemischen Weiterbildungen.

Nach der Weiterbildung und Anerkennung durch die DRV können systemisch arbeitende Suchttherapeut*innen mit und ohne Approbation in der ambulanten und (teil-)stationären Rehabilitation mit Menschen mit Abhängigkeitserkrankung therapeutisch tätig sein und ihre Leistungen über die Rentenversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten) abgerechnet werden.

Anerkennung als Suchttherapeut*in: Für wen und was ist zu beachten?

Die genauen Regelungen sind in der den von der DRV und den Gesetzlichen Krankenversicherung formulierten Auswahlkriterien zur Prüfung von Weiterbildungen für Gruppen- und Einzeltherapeut*innen im Tätigkeitsfeld der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker in der Fassung vom 23. September 2011 festgehalten.

Voraussetzung für die Anerkennung einer SG-zertifizierten Weiterbildung bei der DRV ist, dass:

  • die Weiterbildung in Systemischer Therapie abgeschlossen ist und ein Weiterbildungsnachweis der SG vorliegt,
  • ein entsprechender Berufsabschluss zur Tätigkeit in der Suchttherapie befähigt, also
    • Approbierte Ärzt*innen,
    • Approbierte Psychologische Psychotherapeut*innen,
    • Psycholog*innen (Diplom oder M.Sc.),
    • Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen (Diplom) oder BA Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung,
  • und eine praktische Tätigkeit bzw. Berufserfahrung in der medizinischen Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen erfolgt.

Die Berufstätigkeit muss in einer von der Renten- oder Krankenversicherung anerkannten ambulanten, ganztägig ambulanten oder stationären Einrichtung der medizinischen Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen durchgeführt werden. Hierbei ist es wichtig, dass es die Möglichkeit gibt, in der eigenen Einrichtung kontinuierlich co-therapeutisch Einzel- und/oder Gruppentherapien durchführen zu können und damit den Transfer des in der Weiterbildung erlernten theoretischen Wissens in die Alltagspraxis umzusetzen.

Für Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen, die bereits einen SG-Weiterbildungsnachweis haben, aber noch keine entsprechende Berufserfahrung vorweisen können, gibt es die Möglichkeit, eine Einarbeitungszeit von 6 Monaten bei Vollzeittätigkeit oder bis zu 12 Monaten bei 50% der Arbeitszeit als Co-Therapeut*in in einer von der Renten- oder Krankenversicherung anerkannten ambulanten, ganztägig ambulanten oder stationären Einrichtung der medizinischen Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen vor einem Einsatz als Suchttherapeut*in zu absolvieren.

Wichtig ist außerdem, dass grundsätzlich keine persönliche Anerkennung als Suchttherapeut*in durch die Rentenversicherungsträger erfolgt. Die Korrespondenzen und Überprüfungen der Qualifikationen werden ausschließlich mit den Trägern der stationären und ambulanten Rehabilitationseinrichtungen geführt.

Weiterführende Informationen

Informationsseite der DRV: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Infos-fuer-Aerzte/Fort-Weiterbildung-Aerzte/weiterbildung_therapeuten_sucht.html

Klein, Rudolf (2014). Lob des Zauderns. Navigationshilfen für die systemische Therapie von Alkoholabhängigkeiten. Carl Auer Verlag, ISBN: 978-3-8497-0020-1

Klein, Rudolf & Schmidt, Gunther (2022). Alkoholabhängigkeit. Alternativen zur Abstinenz. Carl Auer Verlag (2. Aufl.), ISBN: 978-3-8497-0208-3

Podcast zur Arbeit als Suchttherapeut*in: https://stefanieboetsch.de/traumberuf-suchttherapeut/