Systemische Suchttherapie

Systemische Ansätze sind in vielen Kontexten der Suchthilfe bereits weit verbreitet, von der Prävention über die Beratung bis zur Rehabilitation.

Seit der Anerkennung der Systemischen Therapie als Psychotherapie-Richtlinienverfahren ist die Systemische Therapie auch von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) als Verfahren für die Suchttherapie anerkannt. Das heißt, es kann eine systemische Vertiefung für eine Weiterbildung für die Arbeit in der Suchttherapie gewählt werden.

Suchttherapie: Weiterbildung in Systemischer Therapie (SG) als Basis

Für die Arbeit in der Suchttherapie können Sie – neben den von der DRV anerkannten Curricula – auch eine Weiterbildung in Systemischer Therapie (SG) absolvieren.

Unsere Weiterbildungen in Systemischer Therapie bieten eine fundierte Grundlage für das therapeutische Arbeiten in verschiedenen Kontexten. Die Weiterbildungen werden von unseren Mitgliedsinstituten angeboten und von uns zertifiziert. Die Zertifizierung durch die SG als Fachgesellschaft sichert seit Jahrzehnten die hohe Qualität der systemischen Weiterbildungen.

Nach der Weiterbildung können Absolvent*innen einen Weiterbildungsnachweis in Systemischer Therapie (SG) erhalten. Dieser dient als Basis, mit dem Systemiker*innen mit und ohne Approbation in der ambulanten und (teil-)stationären Rehabilitation suchttherapeutisch tätig sein können und ihre Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen über die DRV abgerechnet werden können (siehe unten).

Suchttherapie für Systemische Therapeut*innen (SG): Für wen und was ist zu beachten?

Voraussetzung für die Akzeptierung einer Weiterbildung Systemische Therapie (SG) bei der DRV ist, dass:

  • die Weiterbildung in Systemischer Therapie abgeschlossen ist und ein Weiterbildungsnachweis der SG vorliegt,
  • ein entsprechender Berufsabschluss zur Tätigkeit in der Suchttherapie befähigt, also
    • Approbierte Ärzt*innen,
    • Approbierte Psychologische Psychotherapeut*innen,
    • Psycholog*innen (Diplom oder M.Sc.),
    • Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen (Diplom) oder BA Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung,
  • und eine praktische Tätigkeit bzw. Berufserfahrung in der medizinischen Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen erfolgt.

Die praktische Tätigkeit muss in einer von der Renten- oder Krankenversicherung anerkannten ambulanten, ganztägig ambulanten oder stationären Einrichtung der medizinischen Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen durchgeführt werden. Hierbei ist es wichtig, dass es die Möglichkeit gibt, in der eigenen Einrichtung kontinuierlich co-therapeutisch Einzel- und/oder Gruppentherapien durchführen zu können und damit den Transfer des in der Weiterbildung erlernten theoretischen Wissens in die Alltagspraxis umzusetzen.

Für Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen, die bereits einen SG-Weiterbildungsnachweis haben, aber noch keine entsprechende praktische Tätigkeit oder Berufserfahrung vorweisen können, gibt es die Möglichkeit, eine Einarbeitungszeit von 6 Monaten bei Vollzeittätigkeit oder bis zu 12 Monaten bei 50% der Arbeitszeit als Co-Therapeut*in in einer von der Renten- oder Krankenversicherung anerkannten ambulanten, ganztägig ambulanten oder stationären Einrichtung der medizinischen Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen vor einem Einsatz als Suchttherapeut*in zu absolvieren.

Hinweis zum Prozess: Wie die Überprüfung der Qualifikation ber der DRV erfolgt

Wichtig ist, dass grundsätzlich keine persönliche Anerkennung als Suchttherapeut*in durch die Rentenversicherungsträger erfolgt. Sie persönlich erhalten von uns als Fachgesellschaft einen Weiterbildungsnachweis in Systemischer Therapie (SG), der unter den oben genannten Voraussetzungen erlaubt, dass ihr Arbeitgeber ihre Leistungen über die DRV abrechenen kann.

Die Korrespondenzen und Überprüfungen der Qualifikationen werden ausschließlich zwischen den Trägern der stationären und ambulanten Rehabilitationseinrichtungen und der DRV geführt.

Weiterführende Quellen

Was die Systemische Therapie ausmacht und wie die Systemische Therapie in der Suchthilfe eingesetzt wird, wird in unserer Info-Broschüre „Der systemische Ansatz und seine Praxisfelder“ auf den Seiten 41 bis 45 beschrieben.

Die genauen Regelungen sind in der den von der DRV und den Gesetzlichen Krankenversicherung formulierten Auswahlkriterien zur Prüfung von Weiterbildungen für Gruppen- und Einzeltherapeut*innen im Tätigkeitsfeld der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker in der Fassung vom 23. September 2011 festgehalten.

Klein, Rudolf (2014). Lob des Zauderns. Navigationshilfen für die systemische Therapie von Alkoholabhängigkeiten. Carl Auer Verlag, ISBN: 978-3-8497-0020-1

Klein, Rudolf & Schmidt, Gunther (2022). Alkoholabhängigkeit. Alternativen zur Abstinenz. Carl Auer Verlag (2. Aufl.), ISBN: 978-3-8497-0208-3

Podcast zur Arbeit als Suchttherapeut*in, Link