Informationen zur Weiterbildung „Systemische Therapie“

Voraussetzungen zur Systemischen Therapeut_in (SG) – Was muss ich mitbringen?

Umfang – Was werde ich lernen?

Perspektiven – Welche Perspektiven eröffnen sich?

Heilerlaubnis – Unter welchen Voraussetzungen darf ich Leistungen anbieten?

Voraussetzungen zur Systemischen Therapeut_in (SG) – Was muss ich mitbringen?

Um eine Weiterbildung zur Systemischen Therapeut_in nach den Rahmenrichtlinien der Systemischen Gesellschaft e.V. beginnen zu können, müssen Sie ein Hoch- bzw. Fachhochschulstudium in einer humanwissenschaftlichen Disziplin abgeschlossen haben. In begründeten Ausnahmefällen können die Weiterbildungsinstitute Kandidat_innen mit äquivalenten Abschlüssen zulassen.

Sollten Sie bereits eine Weiterbildung in systemischer Beratung oder Supervision gemäß unserer Rahmenrichtlinie an einem unserer SG-Mitgliedsinstitute oder DGSF-Partnerinstitute absolviert haben, können Sie eine verkürzte Aufbau-Weiterbildung durchlaufen.

Die Voraussetzungen, um nach der Weiterbildung einen SG-Weiterbildungsnachweis in Systemischer Therapie beantragen zu können, finden Sie auf unserer Homepage.

Umfang – Was werde ich lernen?

Die Mindestdauer der grundständigen Weiterbildung beträgt 3 Jahre und umfasst:

300 WE Theorie und Methoden
150 WE Selbsterfahrung und Selbstreflexion
150 WE Supervision
100 LE Intervision
200 LE nachgewiesene therapeutische Praxis in Form dokumentierter Beratungsarbeit in mindestens 4 Prozessen
50 LE Eigenarbeit und Literaturstudium

Insgesamt entspricht dies einem Gesamtumfang von 950 WE/LE.

Perspektiven – Welche Perspektiven eröffnen sich?

Systemische Therapeut_innen arbeiten sowohl in stationären Versorgungseinrichtungen als auch ambulant in eigener Praxis. Die Expertise systemischer Fachleute ist in unterschiedlichen Bereichen gefragt. Zu nennen sind beispielsweise Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Beratungsstellen, unternehmerische Kontexte oder die Jugendhilfe.  

Viele Patient_innen profitieren von den Angeboten Systemischer Therapeut_innen, da zumeist zeitnahe Angebote gemacht werden können und die langen Wartezeiten auf Psychotherapieplätze umgangen oder überbrückt werden können. Für Systemische Therapeut_innen entfällt zudem die Gutachterpflicht gegenüber den Krankenkassen, die bei niedergelassenen Psychotherapeut_innen beachtet werden muss.

Heilerlaubnis – Unter welchen Voraussetzungen darf ich Leistungen anbieten?

Wenn Sie heilkundlich arbeiten möchten, muss zwischen einer weisungsgebundenen Tätigkeit (unter Aufsicht eines Arztes) und einer selbstständigen Ausübung der Heilkunde unterschieden werden. Solange Sie unter einer vorgesetzten weisungsberechtigten Person arbeiten, müssen Sie keine weitere Qualifikation erwerben.

Um in Deutschland selbständig heilkundlich arbeiten zu dürfen, müssen die Fachleute eine staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde besitzen. Diese beschränkt sich auf die Approbation bei Ärzt_innen und Psychologischen Psychotherapeut_innen oder eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Jedoch kann man einen “Kassensitz” zur regulären Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen nur mit einer Approbation erwerben.

Eine Erlaubnis für die Ausübung von Heilpraktiker-Leistungen lässt sich über eine Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt erlangen und hat bundesweite Gültigkeit. Die Überprüfung enthält Fragen zum Basiswissen hinsichtlich psychischer Krankheiten und Persönlichkeitsstörungen, Diagnostik, Rechts- und Berufskunde und Therapieformen. Nach Erhalt der Erlaubnis dürfen Sie sich:

Heilpraktiker_in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie

Heilpraktiker_in für Psychotherapie

Heilpraktiker_in (Psychotherapie) nennen.

Die Bezeichnung Psychotherapeut ist berufsrechtlich geschützt und darf nur von ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten geführt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn Sie selbständig als Systemische Therapeut_in heilkundlich arbeiten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, die Sie durch eine Prüfung beim Gesundheitsamt erlangen können.

Einen lesenswerten Artikel mit weiterführenden Details finden Sie auf der Website der DGSF: Recht und Heilkunde — DGSF e. V.

Weiterführende Informationen finden Sie in unseren Rahmenrichtlinien.