27.03.2024

Neuer G-BA Beschluss: EMDR nun auch in der Systemischen Psychotherapie

Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing (EMDR) ist eine effektive Behandlungsmethode bei Posttraumatischen Belastungsstörung, die bald auch in der kassenfinanzierte Systemische Psychotherapie in den Behandlungsplan aufgenommen werden kann.

Den entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 22. März. Die Psychotherapie-Richtlinie wurde dahingehend erweitert, dass auch approbierte Systemiker_innen EMDR innerhalb eines umfassenden Konzepts der Behandlung von Erwachsenen anwenden und abrechnen können. Für Psychotherapeut_innen der anderen sozialrechtlich anerkannten Verfahren (Tiefenpsychologie, Psychoanalyse, Verhaltenstherapie) war dies bereits möglich. Die Aufnahme von EMDR ist somit eine bedeutsame Erweiterung der Systemsichen Therapie als Psychotherapie-Verfahren.

Hier geht es zur Pressemeldung des G-BA:  https://www.g-ba.de/service/fachnews/122