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- FAQ
Lehrendennachweis Systemische Beratung
Voraussetzung für die Antragstellung eines Lehrendennachweises ist die Mitgliedschaft in der Systemischen Gesellschaft. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Mitgliedsantrags bis zu 3 Wochen dauern kann. Hier kommen Sie zum Mitgliedsantrag.
Beantragung des Lehrendennachweises „Systemische Beratung“ erfolgt digital, d.h. alle notwendigen Dokumente müssen digital mit Online-Antragsstellung im Antragsformular hochgeladen werden. Wir empfehlen die Unterlagen rechtzeitig im Vorfeld zusammenzustellen.
Voraussetzungen für den Lehrendennachweis Systemische Beratung
Der folgenden Auflistung können Sie entnehmen, welche Unterlagen und Nachweise Sie benötigen.
Dokumente
- Fachhochschul-, Hochschulabschluss
- SG-Weiterbildungsnachweis in
- Systemische Therapie,
- Systemische Beratung oder
- Systemische Supervision
- Nachweis über 5-jährige Praxis (vorwiegend systemisch orientiert)
- Nachweis über 5-jährige Lehrerfahrung (Hochschule, Weiter- oder Fortbildungen) in mindestens drei Auftragskontexten
- Nachweis über Co-Leitung in einem Weiterbildungslehrgang eines Mitgliedsinstituts oder eines die Mitgliedschaft beantragenden Instituts in:
- Systemische Beratung,
- Systemische Beratung plus Systemische Therapie (Aufbau),
- Systemische Therapie oder Systemische Beratung plus Systemische Supervision (Aufbau)
Rechtsgrundlage für Lehrendennachweise sind die jeweiligen Rahmenrichtlinien für die Weiterbildung der Systemischen Gesellschaft (Stand 05.05.2022), die Sie hier einsehen können.