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- FAQ
Lehrendennachweis Systemische Kinder-/Jugendlichentherapie
Voraussetzung für die Antragstellung eines Lehrendennachweises ist die Mitgliedschaft in der Systemischen Gesellschaft. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Mitgliedsantrags bis zu 3 Wochen dauern kann. Hier kommen Sie zum Mitgliedsantrag.
Beantragung des Lehrendennachweises „Systemische Kinder-/Jugendlichentherapie“ erfolgt digital, d.h. alle notwendigen Dokumente müssen digital mit Online-Antragsstellung im Antragsformular hochgeladen werden. Wir empfehlen die Unterlagen rechtzeitig im Vorfeld zusammenzustellen.
Voraussetzungen für den Lehrendennachweis Systemische Kinder-/Jugendlichentherapie
Der folgenden Auflistung können Sie entnehmen, welche Unterlagen und Nachweise Sie benötigen.
Dokumente
- Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einer humanwissenschaftlichen Disziplin
- SG-/DGSF-Weiterbildungsnachweis in Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapie
- Nachweis über 5-jährige Berufspraxis als Systemische_r Kinder- und Jugendlichentherapeut_in im beruflichen Kontext (mind. 500 Std.)
- Nachweis über 5-jährige fortgesetzte Supervisionspraxis in mindestens zehn unterschiedlichen Auftragssituationen außerhalb der Weiterbildung
- Nachweis über 5-jährige Lehrerfahrung an einer Hochschule oder im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen bei mindestens drei verschiedene Auftraggeber_innen
- Nachweis über Co-Leitung in einem Weiterbildungsdurchgang eines Mitgliedsinstituts oder eines die Mitgliedschaft beantragenden Instituts in:
- Systemische Beratung und Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie
- Anerkennung als Lehrtherapeut_in in einem Mitgliedsinstitut oder in einem die Mitgliedschaft beantragenden Institut
Rechtsgrundlage für Lehrendennachweise sind die jeweiligen Rahmenrichtlinien für die Weiterbildung der Systemischen Gesellschaft (Stand 13.06.2025), die Sie hier einsehen können.