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- FAQ
Lehrendennachweis Systemische Mediation
Voraussetzung für die Antragstellung eines Lehrendennachweises ist die Mitgliedschaft in der Systemischen Gesellschaft. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Mitgliedsantrags bis zu 3 Wochen dauern kann. Hier kommen Sie zum Mitgliedsantrag.
Beantragung des Lehrendennachweises „Systemische Mediation“ erfolgt digital, d.h. alle notwendigen Dokumente müssen digital mit Online-Antragsstellung im Antragsformular hochgeladen werden. Wir empfehlen die Unterlagen rechtzeitig im Vorfeld zusammenzustellen.
Voraussetzungen für den Lehrendennachweis Systemische Mediation
Der folgenden Auflistung können Sie entnehmen, welche Unterlagen und Nachweise Sie benötigen.
Dokumente
- Fachhochschul- oder Hochschulabschluss
- SG-Weiterbildungsnachweis in
- Systemisches Coaching,
- Systemische Supervision,
- Systemische Mediation,
- Systemische Therapie,
- Systemische Beratung oder
- Systemische Organisationsentwicklung
- Nachweis über 5-jährige Praxis als Systemische_r Mediation_in
- Nachweis über 5-jährige Lehrerfahrung (Hochschule, Weiter- oder Fortbildungen). Es muss gewährleistet sein, dass ein Teil dieser Fort- und Weiterbildungen Systemische Konfliktberatung / Mediation zum Gegenstand hatte.
- Co-Leitung in einem Weiterbildungslehrgang „Systemische Mediation“ eines Mitgliedsinstituts oder eines die Mitgliedschaft beantragenden Instituts
Rechtsgrundlage für Lehrendennachweise sind die jeweiligen Rahmenrichtlinien für die Weiterbildung der Systemischen Gesellschaft (Stand 05.05.2022), die Sie hier einsehen können.