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Lehrendennachweis Systemische Organisationsentwicklung
Voraussetzung für die Antragstellung eines Lehrendennachweises ist die Mitgliedschaft in der Systemischen Gesellschaft. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Mitgliedsantrags bis zu 3 Wochen dauern kann. Hier kommen Sie zum Mitgliedsantrag.
Beantragung des Lehrendennachweises „Systemische Organisationsentwicklung“ erfolgt digital, d.h. alle notwendigen Dokumente müssen digital mit Online-Antragsstellung im Antragsformular hochgeladen werden. Wir empfehlen die Unterlagen rechtzeitig im Vorfeld zusammenzustellen.
Voraussetzungen für den Lehrendennachweis Systemische Organisationsentwicklung
Der folgenden Auflistung können Sie entnehmen, welche Unterlagen und Nachweise Sie benötigen.
Dokumente
- Fachhochschul-, Hochschulabschluss
- SG-Weiterbildungsnachweis in
- Systemische Organisationsentwicklung,
- Systemische Beratung,
- Systemisches Coaching,
- Systemische Supervision oder
- Systemische Therapie
- Nachweis über 5-jährige Praxis als systemische_r Organisationsentwickler_in mit mind. 500 Std.
- Nachweis über 5-jährige Lehrerfahrung (Hochschule, Weiter- oder Fortbildungen)
- Nachweis über Co-Leitung in einem Weiterbildungslehrgang eines Mitgliedsinstituts oder eines die Mitgliedschaft beantragenden Instituts in:
- Systemische Organisationsentwicklung
Rechtsgrundlage für Lehrendennachweise sind die jeweiligen Rahmenrichtlinien für die Weiterbildung der Systemischen Gesellschaft (Stand 05.05.2022), die Sie hier einsehen können.