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Lehrendennachweis Systemische Supervision
Voraussetzung für die Antragstellung eines Lehrendennachweises ist die Mitgliedschaft in der Systemischen Gesellschaft. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Mitgliedsantrags bis zu 3 Wochen dauern kann. Hier kommen Sie zum Mitgliedsantrag.
Beantragung des Lehrendennachweises „Systemische Supervision“ erfolgt digital, d.h. alle notwendigen Dokumente müssen digital mit Online-Antragsstellung im Antragsformular hochgeladen werden. Wir empfehlen die Unterlagen rechtzeitig im Vorfeld zusammenzustellen.
Voraussetzungen für den Lehrendennachweis Systemische Supervision
Der folgenden Auflistung können Sie entnehmen, welche Unterlagen und Nachweise Sie benötigen.
Dokumente
- Fachhochschul-, Hochschulabschluss
- SG-Weiterbildungsnachweis in Systemischer Supervision
- Nachweis über 5-jährige Berufspraxis mit vorwiegend systemischer Orientierung
- Nachweis über 5-jährige Lehrerfahrung (Hochschule, Weiter- oder Fortbildungen)
- Nachweis über mind. 5 Jahre Supervisionstätigkeit, d.h. mind. 1.000 Stunden Einzel-/ Gruppen-/ Team-/ Institutions-Supervision, davon 500 Stunden bei 30 verschiedenen Auftraggeber_innen
- Nachweis über Co-Leitung in einem Weiterbildungslehrgang eines Mitgliedsinstituts oder eines die Mitgliedschaft beantragenden Instituts in:
- Systemische Supervision
- Systemische Beratung plus Systemische Supervision (Aufbau)
Rechtsgrundlage für Lehrendennachweise sind die jeweiligen Rahmenrichtlinien für die Weiterbildung der Systemischen Gesellschaft (Stand 05.05.2022), die Sie hier einsehen können.