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Lehrendennachweis Systemische Therapie
Voraussetzung für die Antragstellung eines Lehrendennachweises ist die Mitgliedschaft in der Systemischen Gesellschaft. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Mitgliedsantrags bis zu 3 Wochen dauern kann. Hier kommen Sie zum Mitgliedsantrag.
Beantragung des Lehrendennachweises „Systemische Therapie“ erfolgt digital, d.h. alle notwendigen Dokumente müssen digital mit Online-Antragsstellung im Antragsformular hochgeladen werden. Wir empfehlen die Unterlagen rechtzeitig im Vorfeld zusammenzustellen.
Voraussetzungen für den Lehrendennachweis Systemische Therapie
Der folgenden Auflistung können Sie entnehmen, welche Unterlagen und Nachweise Sie benötigen.
Dokumente
- Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einer humanwissenschaftlichen Disziplin
- Tabellarischer Lebenslauf
- SG-/DGSF-Weiterbildungsnachweis in Systemischer Therapie
- Nachweis über 5-jährige Berufspraxis mit vorwiegender Tätigkeit im Bereich Systemischer Therapie
- Nachweis über 5-jährige fortgesetzte Supervisionspraxis in mindestens zehn unterschiedlichen Auftragssituationen außerhalb der Weiterbildung
- Nachweis über 5-jährige Lehrerfahrung an einer Hochschule oder im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen
- Nachweis über Co-Leitung in einem Weiterbildungsdurchgang eines Mitgliedsinstituts oder eines die Mitgliedschaft beantragenden Instituts in:
- Systemische Therapie (Kompakt)
- Systemische Beratung plus Systemische Therapie (Aufbau)
- Anerkennung als Lehrende_r für Systemische Therapie in einem Mitgliedsinstitut oder in einem die Mitgliedschaft beantragenden Institut
Rechtsgrundlage für Lehrendennachweise sind die jeweiligen Rahmenrichtlinien für die Weiterbildung der Systemischen Gesellschaft (Stand 05.05.2022), die Sie hier einsehen können.