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- FAQ
Lehrendennachweis Systemisches Coaching
Voraussetzung für die Antragstellung eines Lehrendennachweises ist die Mitgliedschaft in der Systemischen Gesellschaft. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Mitgliedsantrags bis zu 3 Wochen dauern kann. Hier kommen Sie zum Mitgliedsantrag.
Beantragung des Lehrendennachweises „Systemisches Coaching“ erfolgt digital, d.h. alle notwendigen Dokumente müssen digital mit Online-Antragsstellung im Antragsformular hochgeladen werden. Wir empfehlen die Unterlagen rechtzeitig im Vorfeld zusammenzustellen.
Voraussetzungen für den Lehrendennachweis Systemisches Coaching
Der folgenden Auflistung können Sie entnehmen, welche Unterlagen und Nachweise Sie benötigen.
Dokumente
- Fachhochschul-, Hochschulabschluss
- SG-Weiterbildungsnachweis in Systemischem Coaching
- Nachweis über 5-jährige Praxis als Systemische_r Coach_in mit mind. 500 Std.
- Nachweis über 5-jährige Lehrerfahrung (Hochschule, Weiter- oder Fortbildungen)
- Nachweis über Co-Leitung in einem Weiterbildungslehrgang eines Mitgliedsinstituts oder eines die Mitgliedschaft beantragenden Instituts in:
- Systemisches Coaching
Rechtsgrundlage für Lehrendennachweise sind die jeweiligen Rahmenrichtlinien für die Weiterbildung der Systemischen Gesellschaft (Stand 04.05.2023), die Sie hier einsehen können.