SG-Nachweise

Weiterbildungsqualität

Weiterbildungsnachweis / Lehrendennachweis der Systemischen Gesellschaft

Als Mitglied der Systemischen Gesellschaft können Sie Weiterbildungsnachweise und Lehrendennachweise der SG beantragen. Die Fristen zur Einreichung Ihrer Anträge sind der 31. März und der 30. September des jeweiligen Jahres. 

Fristverlängerung: Weiterbildungs- und Lehrendennachweise können noch bis zum
2. April digital beantragt werden

4 Schritte zum Weiterbildungs-/Lehrendennachweis

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Zusammenstellen und Digitalisieren der Unterlagen

Um den Antrag auf einen SG-Nachweis stellen zu können, benötigen Sie alle relevanten Unterlagen in digitaler Form, wie z.B. das Zertifikat Ihres Institutes etc.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig im Vorfeld mit Hilfe der Checklisten und Rahmenrichtlinien, welche Unterlagen bei Abtragstellung hochzuladen sind.

Bei Fragen steht Ihnen die SG-Geschäftsstelle und ihr Weiterbildungsinstitut gerne zur Verfügung.

Nachweise können nur von Mitgliedern beantragt werden.Zu Mitgliedsantrag kommen Sie hier.

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Online- Antrag ausfüllen und Dokumente vollständig hochladen

Bitte loggen Sie sich in den neuen Mitgliedsbereich ein, füllen dort den Antrag aus und laden die notwendigen Dokumente hoch.

Mit dem Absenden des Antrags geben Sie eine digitale Unterschrift, d.h. Sie müssen der SG keine weiteren Dokumente mehr zukommen lassen.

Postalische Anträge können ab sofort nicht mehr angenommen werden, da sie juristisch ungültig sind.

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Bearbeitungsgebühr

Die SG zieht die Bearbeitungsgebühr von 119,50 Euro (bzw. 300 Euro für Lehrende) zeitnah nach Ihrer Antragstellung via Lastschriftverfahren ein.

Die Gebühr finanziert nicht die Urkunde, sondern die umfangreiche Bearbeitung und Prüfung des Antrags. Kann der SG-Nachweis aufgrund der vorliegenden Unterlagen nicht erteilt werden, wird der Betrag nicht zurückerstattet.

WICHTIG: Erst nach Geldeingang geht der Antrag in die Bearbeitung der Geschäftsstelle

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Entscheidung im Prüfungsgremium

Das zuständige Prüfungsgremium begutachtet Ihren Antrag.


Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie über Ihr Postfach im neuen Mitgliedsbereich eine Info über das Prüfergebnis.

Im Fall einer Genehmigung erhalten Sie postalisch Ihren Weiterbildungs- bzw. Lehrenden-Nachweis.

Weitere Fragen?

Bei Fragen zum Prüfverfahren, zu den Rahmenrichtlinien oder zur Anerkennung von Weiterbildungsgängen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle und benutzen dazu das Kontaktformular.

Informationen & Dokumente:

Erklärvideo – Wie beantrage ich einen Weiterbildungs- bzw. Lehrendennachweis

weiterbildungsnachweis benatragen

FAQ
Voraussetzungen für Weiterbildungsnachweise
Voraussetzungen für Lehrendennachweise
Leitfaden zur Antragstellung