18.01.2024

Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche wird Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen

Berlin/Köln, 18.01.2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner heutigen Sitzung eine Ergänzung seiner Psychotherapie-Richtlinie beschlossen. Systemische Psychotherapie ist nun auch für Kinder und Jugendliche eine Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen. Systemische Therapie deckt dabei die Behandlung des gesamten Spektrums psychischer Störungen ab und richtet den Blick auf vielfältige Ressourcen der jungen Patientinnen und Patienten. Diese werden weniger als individuell Erkrankte gesehen, sondern als Menschen, die vor psychischen Entwicklungsaufgaben stehen. Ein weiterer Fokus Systemischer Therapie liegt auf der sozialen Umgebung, in der die Kinder und Jugendlichen leben, der Unterstützung der im System vorhandenen Lösungsimpulse sowie der Würdigung bisheriger Lösungsversuche. Für einen möglichst unmittelbaren und nachhaltigen Therapieerfolg können daher wichtige Bezugspersonen z.B. ganze (Patchwork-)Familien sowie weitere wichtige Menschen aus dem Netzwerk in die Behandlung mit einbezogen werden. Wie auch bei den Erwachsenen können Therapiesitzungen im Mehrpersonensetting durchgeführt werden.

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