SG-Nachweise

Weiterbildungsqualität

FAQ zu Weiterbildungs- und Lehrendennachweisen der Systemischen Gesellschaft

Was sind Weiterbildungs- oder Lehrendennachweise der SG?

Was sind Weiterbildungs- oder Lehrendennachweise der SG?

Mit einem Weiterbildungsnachweis bescheinigt die Systemische Gesellschaft ihren Mitgliedern, dass sie ihre Weiterbildungen an einem SG-Institut nach den Qualitätsstandards der SG, den sogenannten Rahmenrichtlinien, absolviert haben.

Bei Lehrendennachweisen handelt es sich um die Bescheinigung der Lehrqualifikation an einem SG-Institut. Lehrendennachweise sind ebenfalls an die jeweiligen Anforderungen in den Rahmenrichtlinien gebunden.

Was ist ein Institutszertifikat?

Das Institutszertifikat ist das Zertifikat, das vom Weiterbildungsinstitut am Ende der Weiterbildung ausgestellt wird. Dieses gibt Auskunft über Curriculum und Umfang der geleisteten Weiterbildungseinheiten und ist unter anderem dem Antrag auf Weiterbildungsnachweis beizufügen.

Was ist ein SG-Institut?

Ein SG-Institut ist ein Mitgliederinstitut der Systemischen Gesellschaft. Die Mitgliedsinstitute haben sich den gemeinsamen Qualitätsstandard verpflichtet und richten ihre Weiterbildungen an den Rahmenrichtlinien der SG aus.

Für welche Weiterbildungen kann ich einen Weiterbildungsnachweis der SG beantragen? Für welche Bereiche werden Lehrendennachweise erteilt?

Die Systemische Gesellschaft erteilt Weiterbildungs- oder Lehrendennachweise in folgenden Fachbereichen: Systemische Beratung (SG), Systemische Therapie (SG), Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie (SG), Systemische Supervision (SG), Systemisches Coaching (SG), Systemische Mediation (SME) und Systemische Organisationsentwicklung (SOE).

Was muss ich tun, um einen Weiterbildungs- oder einen Lehrendennachweis der SG zu erhalten?

Wenn Sie noch kein SG-Mitglied sind, müssen Sie zuerst Mitglied der SG werden (hier geht es zum Onlineantrag, alle Fragen und Antworten zur SG Mitgliedschaft finden Sie in den FAQs zur SG- Mitgliedschaft). Um einen Antrag auf Weiterbildungs- oder Lehrendennachweis der SG stellen zu können, benötigen Sie Ihre SG-Mitgliedsnummer. Den Antrag auf Weiterbildungs- oder Lehrendennachweis stellen Sie online. Infos über die Prozess-Schritte und die benötigten Unterlagen finden Sie auf unserer Webseite,

Welche Einreichfristen muss ich beachten?

Die Fristen zum Einreichen der Unterlagen bei der SG sind jeweils der 31. März und der 30. September eines Jahres. Bitte planen Sie im Falle der Prüfung eines Mitgliedsantrages im Vorfeld mehr Vorlaufzeit ein, da dieser ebenfalls einen Prüfprozess in der Geschäftsstelle durchlaufen muss (wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen ca. sieben Arbeitstage).

Erst mit Ihrer Mitgliedsnummer können Sie den Weiterbildungs- oder Lehrendennachweis beantragen.

Die Mitabeiter_innen der SG Geschäftsstelle und Ihre Weiterbildungsinstitute stehen Ihnen für Fragen zur Verfgügung.

Anträge, die nach den o.g. Terminen gestellt werden, oder unvollständige Anträge können nicht in dem anschließenden Prüfprozess der Weiterbildungsgremien berücksichtigt werden.

Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich einen Weiterbildungs- oder Lehrendennachweis der SG beantragen will?

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 119,50 Euro (für Weiterbildungsnachweise) oder 300,- Euro (für Lehrendennachweise). Diese Gebühren finanzieren die Antragsbearbeitung und Vorprüfung durch die Geschäftsstelle, die Weiterleitung des Antrags an die Gremien, den Prüfungsaufwand der Gremien sowie die Ausstellung Ihres Weiterbildungs- oder Lehrendennachweises und der dazugehörigen Unterlagen.

Da es sich um eine Bearbeitungsgebühr handelt, werden die Kosten im Falle einer Ablehnung des Antrages auf Weiterbildungs- oder Lehrendennachweis nicht zurückerstattet.

Im neuen Antragsprozess erteilen Sie der SG die Genehmigung zum Einzug des Betrages via Lastschrift.

Sobald der Betrag von der SG eingezogen wurde, geht der Antrag in die Bearbeitung.

Wann erhalte ich meinen Weiterbildungs- oder Lehrendennachweis von der SG?

Bei vollständigen Unterlagen und erfolgreicher Prüfung durch das Gremium dauert die Bearbeitungszeit ab dem 30. März/ 30. September bis zur Erteilung des Weiterbildungs- oder Lehrendennachweises ca. zwei Monate. Die Dauer der Antragsprüfung lässt sich auf das Einhalten der hohen Qualitätsstandards jeder am Prozess beteiligten Institution (Ihr Weiterbildungsinstitut, die SG-Geschäftsstelle und die Weiterbildungsgremien) zurückführen. Die Qualitätskriterien sind in den SG- Rahmenrichtlinien definiert und von der Mitgliederversammlung der Systemischen Gesellschaft beschlossen.

In Zukunft erhalten Sie das Prüfergebnis per Mail, das Zertifikat erhalten sie darauffolgend auf den Postwege.

In welchem Turnus werden die Weiterbildungsnachweise der SG verschickt?

Die beiden Fristen zur Einreichung der Anträge (31.03 bzw. 30.09) ergeben sich aus dem Tagungsturnus der Prüfungsgremien: Die Gremienmitglieder kommen zweimal im Jahr zusammen und entscheiden über alle bis dahin vorliegenden Anträge auf Weiterbildungs- oder Lehrendennachweise. Danach werden die Nachweise versandt.

Kann ich auch ohne (Fach-) Hochschulabschluss einen Weiterbildungs- oder Lehrendennachweis der SG bekommen?

Grundsätzlich ist der Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums Voraussetzung für die Beantragung eines Weiterbildungs- oder Lehrendennachweises.

Wenn Sie sich ohne (Fach-)Hochschulabschluss für eine Weiterbildung bei einem unserer Weiterbildungsinstitute vorstellen, prüft das Weiterbildungsinstitut, ob Sie äquivalente Voraussetzungen mitbringen und bescheinigt dieses in Form einer Äquivalenzbescheinigung. Dabei handelt es sich um ein Empfehlungsschreiben seitens der Weiterbilderbildungsinstitute. In diesem Fall reichen Sie bitte die Äquivalenzbescheinigung bei Antragsstellung mit zur Prüfung ein.

Die Prüfungsgremien entscheiden jeweils nach Einzelfall.

Warum wurde mein Antrag abgelehnt, obwohl Kolleg_innen dieselbe Weiterbildung absolviert haben?

Jeder Antrag wird individuell und gewissenhaft vom jeweiligen Weiterbildungsgremium geprüft. Möglicherweise waren Unterlagen nicht vollständig oder die Leistungen nicht entsprechend nachgewiesen. In der Regel liefert das Gremium eine Begründung, warum es Anträge ablehnt und gibt Empfehlungen, was für einen erfolgreiche Prüfung im nächsten Durchgang mit nachgereicht werden sollte.

Wenn ich während meiner Weiterbildung das Institut wechsele: Wie kann ich meine bisherigen Leistungen anerkennen lassen?

Das SG-Institut, bei dem Sie Ihre systemische Weiterbildung abschließen, prüft die Anerkennung Ihrer Vorleistungen und entscheidet darüber.