01.07.2021

Neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) als Novellierung des SGBVIII tritt am 10.06.2021 in Kraft

Nach dem Beschluss im Bundestag am 22.04.2021 ist das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) nunmehr im Bundesgesetzblatt am 09.06.2021 veröffentlicht worden. Ein Großteil der Neuerungen des SGB VIII tritt daher am 10.6.2021 in Kraft.

Der gesamte aktualisierte Gesetzestext ist unter diesem Link abrufbar…>>>. Zu den wichtigsten Änderungen gehören die erweiterten Beteiligungs- und Beratungsmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Familien, besserer Kinder- und Jugendschutz, die Verankerung der Inklusion als Leitgedanke der Kinder- und Jugendhilfe und die Bildung von Ombudsstellen.

01.07.2021