16.09.2021

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler*innen

Die Systemische Gesellschaft begrüßt den aktuellen Beschluss des Ganztagsförderungsgesetzes durch den Bundestag, mit dem ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler*innen begründet wird. Erstmalig werden Einschüler*innen und ihre Familien im Jahr 2026 davon profitieren. „Damit ist ein wichtiger Schritt absolviert, um diesen notwendigen Baustein einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Betreuungsmöglichkeit flächendeckend für alle Familien in Deutschland aufzubauen. Dieser ist dringend nötig, da viel zu oft mit dem Übergang von der Kita in die Grundschule immer noch die ganztägige Betreuungssicherheit bedroht ist“, so Sidonie Fernau, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen (AGF). Laut Sven Iversen, dem Geschäftsführer der AGF braucht es nun klare Vorgaben für die Qualität des Angebots. Dazu hat die AGF ein Positionspapier veröffentlicht, das u.a. auch die Unterschiede zwischen den östlichen und den westlichen Bundesländern in den Blick nimmt.

16.09.2021