Antragstellung: Außerordentliche Wirtschaftshilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige
Die Bundesregierung hat für November zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen. Der Schutzschirm für Betroffene wird deshalb um eine außerordentliche Wirtschaftshilfe ergänzt. Die zusätzlichen Maßnahmen treten am 2. November deutschlandweit in Kraft. Die Maßnahmen werden bis Ende November befristet.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010
Informationen der Bundesministerien zur Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Letzte Aktualisierung: 03.11.2020