20.03.2020

FAQ – Weiterbildungs- und Lehrenden-Nachweise in Zeiten des Corona Virus

1) Bis wann muss ich meinen Antrag auf Weiterbildung- oder Lehrenden Nachweis stellen? Wird die Frist zur Einreichung aufrecht gehalten?

Die Frist zum Einreichen der Anträge bleibt der 31.03.2020. Da es uns ein Anliegen ist, Ihre Anträge in diesem Durchgang zu prüfen, sind wir im regelmäßigen Austausch mit Ihren Weiterbildungsinstituten und den Weiterbildungs-Gremien. Wenn es zu Verzögerungen kommt, sind wir bestrebt, Lösungen zu finden, um Ihren Antragswünschen nachzukommen.

 

2) Was passiert mit den Gebühren, wenn mein Antrag in diesem Durchgang nicht geprüft wird?

Wenn Sie Ihren Antrag fristgerecht stellen, wird er auf jeden Fall in diesem Prüfdurchgang berücksichtigt. Antragstellenden, deren Anträge aus zeitlichen Gründen keine Berücksichtigung finden, prüfen wir für den nächsten Durchgang. Wenn Sie dies nicht wünschen, bitten wir um Mitteilung und Rücknahme des Antrags und Neueinreichung zum September. In diesem Fall erstatten wir Ihnen selbstverständlich die Gebühren. Für bereits geprüfte Anträge erstatten wir keine Gebühren.

 

3) Wie lange wird es dauern bis die Zertifikate von den Weiterbildungsgremien geprüft und von der SG verschickt werden?

Da noch niemand genau weiß, ob die Weiterbildungsgremien zu den geplanten Terminen tagen können, können wir hierzu noch keine Aussage treffen. Die Gremien haben uns signalisiert, dass es ihnen ein Anliegen ist, einen zeitnahen Ersatztermin oder einen notwendigen Workaround, wenn nötig, zu finden.

 

4) Bekomme ich meinen Mitgliedsbeitrag erstattet, wenn ich jetzt als Mitglied in die SG eintrete, aber mein Weiterbildungsnachweis nicht in diesem Durchgang geprüft wird?

Die SG erhebt Jahresbeiträge, unabhängig davon, wann Sie als Mitglied eintreten. Aus diesem Grund nehmen wir keine Erstattung vor.

 

5) Mein Weiterbildungsinstitut plant die Weiterbildungskurse in der nächsten Zeit als Online-Kurs anzubieten. Erkennt die Systemische Gesellschaft diese Kurse für die Weiterbildungs- und Lehrendennachweise an?

Momentan sind wir im Abstimmungsprozess mit den Weiterbildungsgremien, um eine einheitliche Regelung zu erarbeiten. Sobald diese vorliegt, werden wir Sie hier und Ihre Institute via E-Mail darüber informieren.

 

6.) Mein Weiterbildungsinstitut ist aktuell nicht besetzt oder schwer erreichbar, aber es hat noch nicht auf meinem Antrag auf Weiterbildungs- oder Lehrendennachweis unterschrieben. Kann ich den Antrag auch ohne Stempel und Unterschrift bei der SG einreichen? 

Die Weiterbildungsinstituten müssen Ihre Anträge prüfen, unterschreiben und stempeln. Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrem Institut und fragen Sie, wann geplant ist, dass die Unterlagen an die SG versendet werden. Wenn es auf Institutsseite zu Verzögerungen kommen sollte, stehen wir im Austausch mit den Instituten und sind bemüht eine gute Lösung zu finden. Es liegt uns am Herzen, möglichst viele Anträge zu berücksichtigen. Bei Anträgen ohne Unterschrift und Stempel der Institute können wir nicht sicherstellen, dass das Gremium diese berücksichtigt.

 

7.) Kann ich meinen Antrag auf Weiterbildungs- oder Lehrendennachweis auch online schicken bzw. muss ich dem Antrag alle Unterlagen und Dokumente beifügen?

Momentan arbeiten alle Kolleg_innen der SG im Homeoffice, das bedeutet, das wir derzeit beschränkten Zugriff auf in der Vergangenheit eingereichte Unterlagen haben. Auch können wir nur beschränkt Anträge in großen Mengen ausdrucken. Daher bitten wir Sie, die Dokumente möglichst vollständig papiergebunden einzureichen.

 

 

Wenn Sie weitere Fragen zu Regelungen haben, schreiben Sie uns gerne an „weiterbildungsnachweise@systemische-gesellschaft.de“.