17.04.2013

G-BA prüft Systemische Therapie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auf seiner Sitzung am 18.4.2013 den Antrag gestellt, die Bewertung von Systemischer Therapie für den Erwachsenenbereich als mögliche Leistung gesetzlicher Krankenkassen zu beginnen. Den Antrag hat der Unparteiische Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung, Herr Dr. Harald Deisler, in die Plenumssitzung des G-BA eingebracht. Steht am Ende der Prüfung des G-BA nach § 135 Abs. 1 SGB V eine positive Bewertung, könnten approbierte Psychotherepauten im Vertiefungsgebiet Systemische Therapie ihre Leistungen für die gesetzlichen Krankenkassen anbieten.

Damit erfüllt sich eine langjährige Forderung der Systemischen Verbände SG und DGSF. Damit verbunden ist die Hoffnung, dass nach der bereits erfolgen berufsrechtlichen Anerkennung von Systemischer Therapie nun auch die sozialrechtliche Anerkennung erfolgt. Es ist aber mit einem mehrjährigen Bewertungsprozess zu rechnen.

Was die sozialrechtliche Anerkennung für systemische Fachleute bedeutet, lesen Sie in unseren FAQ zur beginnenden Prüfung Systemischer Therapie durch den G-BA.