18.06.2026

Onlineveranstaltung: Drohende Nachzahlungen – und Update zur Reform der Statusfeststellung

Rentenversicherungspflicht Selbstständiger: Hohe Nachzahlungen für Weiterbildungsinstitute und Lehrende können drohen – Veranstaltung am 29.07.2026 informiert über neue Rechtslage

Die Rechtslage zur Rentenversicherungspflicht Selbstständiger hat sich durch Rechtsprechung und einen neuen Übergangsparagrafen § 127 SGB IV so verändert, dass aktuell bei vielen Weiterbildungsverantwortlichen und selbstständig Lehrenden Rechtsunsicherheit besteht. Außerdem ist durch die Bundesregierung ein Reformprozess zum sozialrechtlichen Statusfeststellungsverfahren gestartet.

Sozialrechtsanwältin Kathi-Gesa Klafke und Joachim Wenzel informieren am 29.07.2026 um 17 Uhr in einer Onlineveranstaltungen zur veränderten Rechtslage und zu den politischen Entwicklungen in Berlin.

Experten-Talk:

Scheinselbstständigkeit bei Lehrenden und für Bildungsanbieter:

Drohende Nachzahlungen – und Update zur Reform der Statusfeststellung

https://www.vgsd.de/event/scheinselbststaendigkeit-lehrenden-und-fuer-bildungsanbieter-drohende-nachzahlungen-und-update-zur-reform-statusfeststellung-29-07-2026

Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung erforderlich.

HINTERGRUND

Viele Lehrende und Bildungseinrichtungen wägen sich in Sicherheit, weil sie sich mit den Rentenversicherungspflichten nicht auskennen oder sich auf eine Auskunft ihrer Steuerkanzlei verlassen. Die Steuerberatung beschränkt sich bei Sozialversicherungsfragen aber maximal auf die beitragsrechtlichen und melderechtlichen Fragen, wie etwa im Rahmen der Lohnbuchhaltung. Bei Fragen zur sozialrechtlichen Statusfeststellung bedarf es darüber hinaus fachanwaltlicher Expertise im Sozialrecht, um die Risiken von unkalkulierbar hohen Nachzahlungen zu minimieren. Steuerkanzleien dürfen hierzu in der Regel nicht beraten, wenn sie keine entsprechenden Anwälte im Team haben.

Bildungsanbieter können als Auftraggeber ungewollt zu Arbeitgebern werden

Viele Bildungsanbieter wägen sich hier immer noch in Sicherheit, wenn die letzte Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) keine Beanstandungen erbracht hat und sich bei ihnen zwischenzeitlich nichts verändert hat. Auch ist die falsche Annahme verbreitet, es käme nicht zur Scheinselbstständigkeitsfeststellung, wenn die Lehrenden mehrere Auftraggeber hätten. Entgegen diesen Annahmen schützen die genannten Punkte nicht vor der Feststellung von Scheinselbstständigkeit. Außerdem hat sich die Rechtslage verschärft, etwa durch das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts (BSG). Eine Feststellung von Scheinselbstständigkeit ist mittlerweile deutlich wahrscheinlicher geworden als in früheren Jahren, was unerwartete Nachzahlungspflichten der Auftraggeber von 40 % der Honorarhöhe über 4 bis 5 Jahre hinweg bedeuten kann. Solche Beträge können leicht zur Insolvenz führen. Hier kann der Übergangsparagraf § 127 SGB IV aber unter bestimmten Voraussetzungen Abhilfe schaffen.

Lehrende kennen ihre Rentenversicherungspflichten oftmals nicht

Auch selbstständig Lehrende wissen oft nicht, dass ihre Rentenversicherungspflicht anders gelagert ist als ihre Krankenversicherungspflicht. In die gesetzliche Rente müssen selbstständig Lehrende auch bei einer Nebentätigkeit einzahlen. Für Lehrende können ebenfalls Nachzahlungspflichten von 4 bis 5 Jahren drohen. Nachzahlungen von über 30.000 EUR sind möglich. Doch bis Ende 2027 kann die genannte Übergangsregelung geringere Nachzahlungspflicht begründen.

Übergangsregelung nach § 127 SGB IV kann helfen

Bei dem Übergangsparagrafen § 127 SGB IV handelt es sich um ein zeitlich befristetes Moratorium. Der Gesetzgeber hat die ursprüngliche Frist vom 31.12.2026 einmalig auf den 31.12.2027 verlängert. Unter bestimmten Voraussetzungen können in diesem Zeitraum im Bildungsbereich Nachzahlungen abgewendet werden, selbst wenn Scheinselbstständigkeit festgestellt würde. Außerdem haben freiberuflich Lehrende in einer Übergangsfrist kürzere Nachzahlungspflichten als 4 bis 5 Jahre.

Wie es ab 2028 weitergeht, ist politisch offen: Fragebogen kann Selbstständigen helfen

Wie die Rechtslage ab 2028 aussehen wird, ist völlig offen. Die Verhandlungen über eine Reform der Statusfeststellung sind derzeit in einer heißen Phase. Um die Berufsrealitäten Selbstständiger abbilden und gegenüber der Politik wirksam vertreten zu können, hat der Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD) eine Befragung Selbstständiger gestartet. Je mehr Selbstständige sich daran beteiligen, desto besser können die Interessen von Bildungsanbietern und Lehrenden in den Reformprozess eingebracht werden.

https://www.vgsd.de/bitte-beantworte-unseren-fragebogen-mit-deiner-hilfe-wollen-wir-passendere-statusfeststellungs-kriterien-finden/

Anmeldung zum Experten-Talk:

https://www.vgsd.de/event/scheinselbststaendigkeit-lehrenden-und-fuer-bildungsanbieter-drohende-nachzahlungen-und-update-zur-reform-statusfeststellung-29-07-2026