03.11.2020

Antragstellung: Außerordentliche Wirtschaftshilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige

Die Bundesregierung hat für November zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen. Der Schutzschirm für Betroffene wird deshalb um eine außerordentliche Wirtschaftshilfe ergänzt. Die zusätzlichen Maßnahmen treten am 2. November deutschlandweit in Kraft. Die Maßnahmen werden bis Ende November befristet. 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010

 

Informationen der Bundesministerien zur Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de