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07.10.2026

Gemeinsame Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts

Die Systemische Gesellschaft hat gemeinsam mit der Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) und dem Verbund für Systemische Psychotherapie /(VfSP) eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts eingereicht.

Im Mittelpunkt der Stellungnahme steht der Schutz vertraulicher psychosozialer, therapeutischer und beratender Beziehungen – unabhängig von der konkreten Berufsbezeichnung. Aus Sicht der beteiligten Verbände bestehen hier weiterhin relevante Schutzlücken.

Gefordert werden insbesondere:

• eine Ausweitung des strafrechtlichen Geheimnisschutzes in § 203 StGB und § 53 StPO auf psychosoziale Beratung, Therapie und Hilfen nach den Sozialgesetzbüchern,
• eine rechtssichere Konkretisierung des zivilrechtlichen Zeugnisverweigerungsrechts für freiberuflich Tätige,
• ein wirksamer Schutz anonymer Beratung vor Ort, telefonisch und online,
• sowie ein umfassender Schutz aller in § 203 StGB und § 53 StPO genannten Berufe und Tätigkeiten vor nachrichtendienstlichen Maßnahmen.

Vertraulichkeit ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Menschen psychosoziale und therapeutische Unterstützung in Anspruch nehmen und auch hochsensible persönliche Informationen offen ansprechen können. Dieser Schutz sollte aus Sicht der Verbände im weiteren Gesetzgebungsverfahren angemessen berücksichtigt werden.

→ Die vollständige gemeinsame Stellungnahme (PDF)